Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir geben es an den zuständigen Fachbereich weiter.
In der Satzung ist die allgemeinen Übertragung der Reinigungspflicht der Anlieger geregelt. Der ständige Temperaturwechsel um 0 Grad Celsius und Nieselregen sorgen immer wieder dafür, dass gestreute Flächen erneut überfrieren. Im Igelweg beispielsweise sind die Eigentümer oder Besitzer (Erbbauberechtigte) der durch die öffentliche Straße erschlossenen Grundstücke für das Schneeräumen und Streuen selbst zuständig.
Wer wo räumen muss, ist in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Velten geregelt:
https://velten.de/Verwa.../Stadtpolitik/Ortsrecht-Satzungen/ ► Straßenreinigungssatzung. Mehr unter
https://shorturl.at/qD8sI.