Status
Beschreibung
Ort/Datum/Foto
Werbeplakate
Kategorie: Plakatierungen
ID:
363005
Status: erledigt (grün).
24.08.2025, 08:26 Uhr
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir reichen Ihre Anfrage an die Wahlleitung weiter.
Grundsätzlich bedarf es für die Aufhängung von Plakaten einer Sondernutzungserlaubnis, die auf Antrag vom Ordnungsamt erteilt wird. Für diese Plakatierung wie zum Beispiel für Werbung oder Veranstaltungen werden Gebühren erhoben. Für die allgemeinen Wahlen gilt dies jedoch nicht. Es sind keine Gebühren zu erheben, da Parteien von den Gebühren für die Sondernutzung befreit sind. Überall dürfen die Plakate aber nicht aufgehängt werden. Hier erlässt das Ordnungsamt entsprechende Auflagen. Details finden Sie in der Sondersatzung der Stadt www.velten.de ► Verwaltung & Politik ► Stadtpolitik ► Ortsrecht & Satzungen ► Stadtordnung, Stadtbild & Stadtentwicklung. https://velten.de/Verwaltung-Politik/Stadtpolitik/Ortsrecht-Satzungen/
Für die Gestaltung der Wahlplakate sind die Parteien frei, denn sie werden durch die Meinungsfreiheit und die Parteienfreiheit geschützt, sofern keine diffamierenden oder strafbaren Aussagen getroffen oder die Grundrechte verletzt werden.