Status
Beschreibung
Ort/Datum/Foto
Sichtbehinderung durch geparkte LKW und Busse
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
347286
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Fahrzeuge über 7,5 t dürfen nur in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr in Wohngebieten parken Samstag ab 22:00 Uhr bis Montag 06:00 Uhr ist in einem reinen Wohngebiet das Parken nicht erlaubt. Die Poststraße ist in einigen Teilen nicht als reines Wohngebiet deklariert, dadurch dürfen diese Fahrzeuge über 7,5 t dort auch parken. Der Außendienst wird dort aber verstärkt kontrollieren und festgestellte Parkverstöße werden auch geahndet.