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Ort/Datum/Foto

Streupflicht!
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
378938
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Zur Durchführung der Streuarbeiten wurden die öffentlichen Fahrbahnen in der Reihenfolge ihrer Verkehrsbedeutung in die Dringlichkeitsstufen I, II, und III (§ 4 Straßenreinigungssatzung) eingeordnet. Die Straße „Am Burggraben“ wurde der Dringlichkeitsstufe III zugeordnet. Nach diesen Vorgaben wird der Winterdienst umgesetzt. Die Winterdienstpflicht auf den Gehwegen wurde auf die Anlieger übertragen.


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