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Beschreibung
Ort/Datum/Foto

Störende Lichtemission
Kategorie: Straßenlaterne
ID:
383166
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Für die Beurteilung von Lichtimmissionen findet die Leitlinie des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen (Licht-Leitlinie), 16.04.2014 (Amtsblatt für Brandenburg Nr. 21, 28.05.2014) Anwendung.
Gemäß der Licht-Leitlinie besteht ein Schutzanspruch vor unzulässigen Lichtemissionen in schutzwürdigen Räumen (Wohn-, Arbeits- bzw. Schlafräume). Eine unzulässige Aufhellung von solchen Räumen kann anhand der Schilderungen des Anwohners nicht festgestellt werden. Sollte dies der Fall sein, kann der Meldende sich gern direkt mit dem Ordnungsamt in Verbindung setzen, um nähere Informationen zum Verfahren zu erhalten.
Mit dem Verursacher wird jedoch Kontakt aufgenommen, um auf die Möglichkeiten der Reduzierung der Lichtemissionen hinzuweisen.


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