Status
Beschreibung
Ort/Datum/Foto
Schutzstreifen kaum sichtbar
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
337440
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
13.02. Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde weitergeleitet.
13.02. Es wird sich erst einmal nichts daran ändern, da es einen gesetzlich festgelegten Mindestabstand beim Überholen gibt: Kfz-Fahrer*innen müssen mindestens 1,5 m innerorts beim Überholen von Radfahrer*innen einhalten. Der Mindestabstand gilt beim Überholen an Schutzstreifen, an Radfahrstreifen und bei keiner erkennbaren Markierung.