Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
16.09.2024
Der Sachverhalt wurde an den zuständigen Fachbereich zur Prüfung und Bearbeitung weitergeleitet.
Ihre Maerker-Redaktion der Stadt Kremmen
18.09.2024
Der Stadt Kremmen ist diese mehr als unbefriedigende Verkehrssituation bekannt. Wir sind sehr an einer Lösung interessiert. Aus diesem Grund wurden bei der Verkehrsbehörde des Landkreises Oberhavel mehrere Anträge zur Regulierung des Parkverhaltens gestellt. Die Verkehrsbehörde hat unter anderem mit Verweis auf § 12 Abs. 1 StVO (Halten an engen und unübersichtlichen Straßenstellen) und mit Verweis auf die geringe Fahrbahnbreite den Antrag abgelehnt. Wenn eine Regulierung bereits durch ein Gesetz vorhanden ist, bedarf es keiner Beschilderung. Die Stadt Kremmen kann, so lange keine Lösung gefunden ist, nur an die Parker appellieren Parkflächen auf den anliegenden Grundstücken zu nutzen, um die Schulwegsicherheit weiterhin zu gewährleisten. Den meisten Anwohnern ist das dem Anschein nach auch möglich. Es wird halt nicht an jeder Stelle genutzt. Leider wird die gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr nicht von allen Verkehrsteilnehmern gleichermaßen umgesetzt.