Anmerkung:
03.07.2025 - 10 Uhr
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Dieser wurde an die entsprechenden Abteilungen der Stadt Wildau weitergeleitet.
25.07.2025
Zu der von Ihnen angegebenen Adresse ist uns kein Regenrückhaltebecken bekannt. Da uns leider keine Kontaktinformationen von Ihnen vorliegen, können wir nicht mit Ihnen in den Austausch treten, um die genaue Lage des genannten Beckens zu klären.
Sollten sich Ihre Beobachtungen auf die beiden Regenwasserauffangbecken oberhalb der Wildbahn, zwischen den Maiglöckchenweg und Fuchsbau beziehen, weisen wir darauf hin, dass es sich zwar nicht um ein Naturschutzgebiet auf Wildauer Grund handelt, wohl aber um geschützte Biotope. Nach §30 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind Handlungen, die zur Zerstörung oder erheblichen Beeinträchtigung dieser Biotope führen, untersagt. Das Angeln ist daher nicht grundsätzlich verboten – allerdings dürfen beispielsweise Röhrichtbestände nicht beschädigt oder entfernt werden. Bereits im Mai gab es zu dieser Thematik einen Maerker-Beitrag mit der ID: 349936, in dessen Folge der Außendienst entsprechend sensibilisiert wurde.
Falls sich Ihre Hinweise auf ein anderes Regenrückhaltebecken beziehen, bitten wir Sie herzlich, mit uns Kontakt aufzunehmen. Frau Romich (Liegenschaften, Umwelt- und Naturschutz) steht Ihnen gerne unter der E-Mailadresse m.romich@wildau.de oder telefonisch unter der 03375 5054-19 zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Die Maerker-Redaktion der Stadt Wildau