Hund Bahnhof Elsholz
Kategorie: Tiere/Ungeziefer
ID:
325039
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Ihr HInweis wurde an das Ordnungsamt weitergeleitet.
Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung - HundehV) besagt lediglich, dass ein befriedetes Besitztum, auf dem ein Hund gehalten wird, gegen ein unbeabsichtigtes Entweichen des Hundes angemessen gesichert sein muss. Demzufolge kann auch ein Bauzaun ausreichend sein.
Eine weitere Bearbeitung erfolgt in diesem Amt und wird nicht veröffentlicht.