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Fußgängerüberwege
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
368358
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
Leider gibt es hierzu noch kein abschließendes Ergebnis und wir müssen Sie weiterhin um Geduld bitten. Aufgrund der eindeutig geregelten Zuständigkeiten kann die Stadtverwaltung hier nicht eigenständig Maßnahmen festlegen. Der Hinweis unter der ID Nr. 327293 ist noch als in Arbeit ausgewiesen und der Fachbereich Bauverwaltung der Stadtverwaltung steht diesbezüglich in Kontakt mit dem zuständigen Landesbetrieb.
Der erneute Hinweis wurde an den Fachbereich Bauverwaltung zur Information über die Verschlimmerung der Situation weitergeleitet.
Ergebnis 07.10.2025:
Im September erfolgte ein gemeinsamer Vor-Ort-Termin mit dem Landesbetrieb Straßenwesen (Baulastträger der Straße), der Verkehrsbehörde des Landkreis Spree-Neiße sowie einer Mitarbeiterin des Fachbereich Bauverwaltung statt. Inhalt sollte die Möglichkeiten zur sicheren Querung der Berliner Straße für Fußgänger sein. Es wurden seitens der Stadt Forst und auch der Verkehrsbehörde u. a. die Herstellung eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) und auch die Errichtung einer Fußgängerampel geprüft und an den Landesbetrieb Straßenwesen herangetragen.
Aus Sicht des Landesbetrieb Straßenwesen ist vorliegend, nach derzeitigem Sachstand, eine bauliche und technische Lösung an vorgenannter Stelle zur besseren Querung nicht möglich. Als Gründe wurden die Linksabbiegerspur (in Richtung August-Bebel-Straße), die Bushaltestelle, die Mittelinsel und die nahe gelegenen Kreuzungen aufgeführt.
Seitens der Verkehrsbehörde wurde das Unfallgeschehen im vorgenannten Bereich geprüft. Dieses ist sehr gering und Unfallursache war zumeist die fehlende Rücksichtnahme.
Die barrierefreien Querungshilfen (abgesenkte Bordsteine) befinden sich jeweils in den Kreuzungsbereichen August-Bebel-Straße / Berliner Straße und Käthe-Kollwitz-Straße / Berliner Straße.
Im Kreuzungsbereich Berliner Straße / Am Haag befindet sich eine Ampel, welche die sichere Querung ermöglicht. Weiterhin sollte der § 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) welcher die gegenseitige Rücksichtnahme beschreibt bei allen Verkehrsteilnehmern Berücksichtigung finden.
Ihr Maerker-Team im Rathaus Forst (Lausitz)




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