Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Zur weiteren Bearbeitung haben wir Ihren Sachverhalt an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet und bitten um etwas Geduld.
Ihr Maerker Team
16.01.2025
Abschließende Stellungnahme aus dem FB:
Die Verkehrsanlage im Zuge der Menzelstraße wurde kontrolliert.
Im Ergebnis der Kontrolle wurde ein ortsüblicher Zustand der Verkehrsanlage festgestellt.
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass das Parken an dieser Stelle zulässig ist.
Nach den Vorgaben der StVO liegt keine enge Stelle vor, sofern das Bankett befahrbar ist und sich kein Hindernis auf der gegenüberliegenden Seite befindet.
Eine Verkehrsgefährdung wurde nicht festgestellt.
Die Verkehrsanlage war begeh- und befahrbar.
Die zum Überfahren nutzbaren Bankette in Seitenbereichen werden, bei entsprechend festgestellten Verkehrsgefährdungen, reprofiliert.
Ihr Fachbereich II