Räumpflicht Gefahr im Verzug
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
382508
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Sehr geehrte Damen und Herren, leider musste ich eben feststellen, dass im Bürgerpark nicht geräumt oder wenigstens gestreut wurde. Es ist so glatt, dass man selbst die kleine Anhebung kaum hoch kommt. Das wird ein Spaß wenn gleich die Schule aus ist!
Besonders interessant finde ich in diesem Kontext, dass Sie es nicht unterlassen haben gleich am ersten Tag des Schneegmfalls die Bürger darauf hinzuweisen, wo sie zu räumen haben.
Vor dem Sachverhalt der Pflichtverletzung (Verkehrssicherheit: hier Räumen im Bürgerpark) ein nahezu dreister Ansatz!