Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
1.Wir leiten Ihr Anliegen an den entsprechenden Fachbereich weiter.
2.Wir haben diesen Hinweis zur weiteren Prüfung an den Zuständigkeitsbereich
der Polizei weitergeleitet
3.bauliche Maßnahmen werden geprüft
4.Der Hinweis wurde bereits an die Polizei weiter gegeben.
Die Stadt führt selbst keine Geschwindigkeitskontrollen durch.
Bauliche Maßnahmen greifen in die Straßensubstanz ein und wirken immer nur lokal. Vor Aufpflasterungen wird stark abgebremst, rüber gefahren und dann wieder stark beschleunigt, so dass es zu Lärmbelastungen kommt, die Wirkung auf die Verlangsamung des Verkehrs aber nur gering ist. Die Erdmannstraße ist eine Wohnsammelstraße innerhalb einer Tempo-30-Zone. Poller oder andere Objekte (z. B. Pflanzkübel) können nicht einfach auf die Straße gestellt werden. Eine Straßenmöblierung zur Verkehrsberuhigung verstößt nur in verkehrsberuhigten Bereichen nicht gegen § 32 StVO (Verkehrshindernisse). In solchen Bereichen muss mit geschwindigkeitshemmenden Einrichtungen gerechnet werden. Dies gilt jedoch nicht für Tempo 30-Zonen.
Ihre Maerker-Redaktion