Anmerkung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Landkreis Havelland unterhält in unmittelbarer Nähe des bezeichneten Straßenabschnitts der Brandenburger Chaussee in Ketzin drei mobile Geschwindigkeitsmessstandorte. Die hiermit verbundenen Überwachungsmöglichkeiten der gefahrenen Geschwindigkeiten werden als ausreichend betrachtet, so dass die Errichtung eines stationären Blitzers nicht in Betracht gezogen wird.
Soweit darüber hinaus auf die Lärmbelästigung hingewiesen wird, teilt die Straßenverkehrsbehörde mit, beim Landesbetrieb Straßenwesen als zuständiger Baulastträger ein Lärmschutzgutachten in Auftrag gegeben zu haben. Wann das Gutachten vorliegen kann gegenwärtig nicht benannt werden.
Freundliche Grüße Ihre Maerker-Redakteurin