Da sich die Wildschwein-Problematik nicht über das Maerker-Portal bearbeiten und lösen lässt, schalten wir entsprechende Hinweise nicht frei, leiten sie aber selbstverständlich an die zuständigen Stellen weiter.
Zur Information: Außerhalb von Jagdflächen, insbesondere in sogenannten „befriedeten Bezirken“, wie Wohnsiedlungen, Grünanlagen, Friedhöfen oder Gärten, ist eine Jagdausübung aus Sicherheitsgründen gesetzlich verboten! Ohne eine entsprechende Ausnahmegenehmigung der Unteren Jagdbehörde des Landkreises darf also nur in den Außenbereichen der Gemeinde gejagt werden. Diese Ausnahmegenehmigung wird der Gemeinde jedoch aktuell versagt.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter www.kleinmachnow.de/wildschwein.
Gerne können Sie sich auch direkt die Jagdpächter wenden. Nutzen Sie dazu bitte folgende E-Mail-Adresse: info@jagdpaechter.com
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