Anmerkung:
28.08.25 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde an die Fachabteilung weitergeleitet.
09.09.25 Rückmeldung vom Ordnungsamt: "Wir haben Ihr Anliegen geprüft. Nach unserer Einschätzung ist das Verkehrsaufkommen in diesem Bereich jedoch insgesamt als gering einzustufen. Bauliche Maßnahmen wie Temposchwellen oder Fahrbahnverengungen sind in der Regel dem innerörtlichen Hauptstraßennetz oder Bereichen mit nachgewiesenem erhöhtem Gefahrenpotenzial vorbehalten.
Hinzu kommt, dass Temposchwellen erfahrungsgemäß nicht nur zu zusätzlicher Lärmbelastung durch das Abbremsen, das anschließende Beschleunigen und die Überfahrgeräusche führen, sondern auch den Verkehrsfluss beeinträchtigen können – insbesondere bei Einsatzfahrzeugen oder dem Winterdienst.
Wir bedanken uns dennoch für Ihren Hinweis. Sollten sich die Gegebenheiten oder die verkehrliche Situation deutlich ändern, kann eine erneute Prüfung erfolgen."
Ihre Maerker Redaktion