Anmerkung:
22.04.2025 - 13:56 Uhr -
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das Ordnungsamt weitergeleitet.
Maerker-Redakteurin
08.05.2025 - 07:11 Uhr -
Sehr geehrter Maerker-Nutzer,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Grundsätzlich dürfen kleine Holzfeuer von maximal 1 x 1 m ohne Genehmigung im Land Brandenburg angezündet werden. Dabei muss jedoch auf die Sicherheit geachtet werden und die Feuerstelle von einer volljährigen Aufsichtsperson überwacht werden, bis die Glut vollständig erloschen ist.
Löschmittel sind grundsätzlich bereit zu halten. Zusätzlich ist die Waldbrandgefahrenstufe und auch auf Wind zu achten, was teilweise Feuer an Wäldern allgemein verbietet.
Rauchbelästigung ist in jedem Fall zu vermeiden. Soweit sich Nachbarn berechtigt beschweren, kann in der Regel von einer Belästigung durch das Feuer und damit von einem Brennverbot ausgegangen werden.
Da uns jedoch keine Beweise oder Zeugendaten von Ihnen übermittelt wurden, ist eine nachträgliche Überprüfung bzw. Bewertung nicht möglich. Sachdienliche Hinweise können sie jedoch gern nachträglich an: ordnungsamt@luckau.de senden. Ansonsten empfehlen wir, vor der Alarmierung der Polizei/Feuerwehr oder des Bereitschaftsdienstes der Stadt Luckau, die Personen direkt darauf anzusprechen, da es nicht immer bewusst zu der Belästigung kommt. Zudem können so ein Einsatz und teure Einsatzkosten / Bußgelder vermieden werden.
gez. Herr T. Schäfer
Leiter Bürger- und Ordnungsamt
Stadt Luckau