Maerker Mühlberg/Elbe


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Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - in Arbeit (gelb)

Abgestorbene Bäume und Baumteile, am Wegrand, könnten erhebliche Schäden verursachen

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 240050
Status: in Arbeit (gelb).

Auf dem gut frequentierten Weg im Bereich hinter den Grundstücken der Langen Straße 12, 14 und 15 in Fichtenberg, stehen mehrere Pappeln. Diese Bäume sind ganz, bzw. auch zum großen Teil, abgestorben. Regelmäßig stürzen Äste und Teile der Baumborke auf den Weg. Das Baumsterben dieser Bäume ist wahrscheinlich nicht mehr aufzuhalten. Schäden drohen!



01.03.2023, 12:31 Uhr

 

 Anmerkung:


13.03.2023 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an die zuständige Fachabteilung zur Prüfung und Bearbeitung weitergeleitet.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - in Arbeit (gelb)

Schlaglöcher

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 239102
Status: in Arbeit (gelb).

Guten Tag, die Feldstrasse in Fichtenberg ist vor lauter tiefen Schlaglöchern fast nicht mehr befahrbar. Wir haben bereits eine Koppelstange an unserem Auto reparieren müssen, da diese ausgeschlagen war. Bitte befüllen Sie die Schlaglöcher, damit weitere Schäden vermieden werden.



21.02.2023, 12:54 Uhr

 

 Anmerkung:


22.02.2023 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an die zuständige Fachabteilung zur Prüfung und Bearbeitung weitergeleitet.

 

Status

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Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Vorfahrtsreglung Ausfahrt Netto Mühlberg

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 238248
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Heute ist es mir wiederholt passiert, dass mir ein Fahrer, vom Parkplatz Netto Mühlberg kommend, die Vorfahrt genommen hat. Es ist glücklicherweise nichts passiert, da ich das Unheil habe schon kommen sehen. Ich kam aus der Straße Triftweg. Dieses Problem kann man in diesem Bereich häufiger beobachten. Vielleicht ist es möglich, ein Stopschild an der Parkplatzausfahrt aufzustellen. Ich würde es begrüßen, wenn man den Polizisten, der für Mühlberg zuständig ist, auch im Straßenbild mal wahrnimmt. Frau Rübsam war fast jede Woche präsent und hatte dadurch auch Bezug zum Bürger. Das kann durchaus für beide Seiten nützlich sein.

Mühlberg/Elbe
Kirchstraße 7
Karte anzeigen (Popup)

13.02.2023, 20:50 Uhr

 

 Anmerkung:


14.02.2023 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde zur Prüfung und Bearbeitung an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet.

17.02.2023 Bei der Ein- bzw. Ausfahrt handelt es sich um einen abgesenkten Bordstein. Die Regelung in diesem Fall ist in der Straßenverkehrsordnung eindeutig geregelt, so dass hier eine Beschilderung grundsätzlich nicht notwendig und anordnungsfähig ist. Verkehrsschilder dürfen nicht willkürlich aufgestellt werden. Verkehrsschilder haben die Aufgabe, die allgemein gültigen Verkehrsregeln sinnvoll zu ergänzen (siehe § 45 Abs. 9 der StVO). Weiterhin ist zu beachten, wer über eine abgesenkten Bordstein in die fließenden Verkehr einfahren möchte, muss diesem Vorfahrt gewähren sowie Radfahrern und Fußgängern Vortritt lassen. Außerdem dürfen andere Verkehrsteilnehmer weder behindert noch gefährdet werden (siehe hierzu § 10 StVO Einfahren und Anfahren). Zudem gilt bei Unsicherheit grundsätzlich StVO § 1.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Hundekot

Kategorie: Abfall/Müll
ID: 237978
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Es muss seitens der Stadt endlich was passieren und Hundebesitzer zur Rechenschaft gezogen werden: DNA Tests oder Überwachungskameras



11.02.2023, 14:19 Uhr

 

 Anmerkung:


14.02.2023 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde zur Prüfung und Bearbeitung an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet. Eine weitere Abbildung und Bearbeitung innerhalb des Portals wird dazu nicht erfolgen.

 

Status

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Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 237521
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Grundsätzlich verstehe ich, dass früh um 6 nicht alle Wege/ Straßen geräumt sein können… Jedoch gehe ich davon aus, dass es die Gemeinde hinbekommen sollte, zumindest am Nachmittag, wenn man von Arbeit kommt, Hauptverkehrsstraßen ( das sind in Mühlberg, Fichtenberg und Altenau ja nicht so viele)zu beräumen oder bei Glätte zu streuen. Von Haus- bzw. Wohnungsbesitzern wird es auch verlangt.



06.02.2023, 17:29 Uhr

 

 Anmerkung:


06.02.2023 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an die zuständige Fachabteilung zur Prüfung und Bearbeitung weitergeleitet.

08.02.2023 Der Winterdienst im Raum Mühlberg/Elbe und seinen Ortsteilen befindet sich in verschiedenen Verantwortungsbereichen. Es gibt Straßen, die sich in der Obhut des Landesbetriebes für Straßenwesen, des Eigenbetriebes Kreisstraßenmeisterei des Landkreises, des Bauhofes Mühlberg und anderer beauftragter Unternehmen befinden.

Es gibt 2 Unternehmen, die zusätzlich als Auftragnehmer Winterdienstleistungen für den Raum Mühlberg übernehmen. Ein Unternehmen ist für den nördlichen Bereich zuständig und eines für den südlichen Bereich. Der Auftrag wurde an die Unternehmen mit folgender Leistungsbeschreibung vergeben:

Maschinelles Schneeräumen und Streuen auf Straßen und Wegen der Stadt Mühlberg/Elbe, i. d. R. beidseitige Räumung (entsprechend den angegebenen Reinigungskilometern) sowie manuelles Räumen und Streuen der Bushaltestellen, vor Feuerwehrausfahrten und kommunalen Gebäuden. Der Winterdiensteinsatz erfolgt ab Schneehöhen von ca. 5 cm, bei andauerndem Schneefall auch weniger. Der Einsatz des Winterdienstes bei Eisglätte/Glatteis hat absolute Priorität. Bei Schneeglätte sind sogenannte „gefährliche Stellen“ abzustumpfen. Das sind u. a. Einmündungen, Kurven, Belagwechsel, vor Bushaltestellen, Schulen, Geschäften und starken Gefällestrecken. Hierbei kann punktuell Streusalz eingesetzt werden. Die Leistungsbeschreibung orientiert sich an den Vorgaben des Mühlberger Bauhofs.

Die Wintersaison beginnt ab 15.11. bis 31.03. eines Jahres einschließlich Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit. In der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind nach Beendigung des Schneefalles bzw. nach dem Entstehen der Glätte unverzüglich zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr (bzw. nach 00:00 Uhr) gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr des folgenden bzw. desselben Tages zu beseitigen.


Bitte lesen Sie hierzu die Hinweise zur Meldung 235775.

 

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