Blumenkübel
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
318474
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
14.10.2024 | Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die gesamte Innenstadt ist eine Zone des eingeschränkten Halteverbots. Das heißt, es darf nur da geparkt werden, wo es durch entsprechende Verkehrsschilder oder durch eine Markierung auf der Straße erlaubt wird. Die Ihrerseits benannte Fläche, auf denen zwei Blumenkübel abgestellt wurden, ist und war keine zum Parken ausgewiesene Fläche. Der einzige bisher anderweitig beanspruchte Parkplatz auf dem Schuhmarkt wurde nach erneuten Änderungen im September dieses Jahres wieder für den Verkehr und somit zum Parken freigegeben. Ihre Maerker-Redaktion