Beeinträchtigung des Lichtraumprofils – Ortsverbindung Zühlen–Binenwalde (Binenwalder Weg)
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
361567
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Bezugnahme auf Ihre Rückmeldung vom 08. August weise ich darauf hin, dass es sich beim Binenwalder Weg um eine öffentliche, gewidmete Verkehrsfläche handelt.
Dies gilt unabhängig davon, dass die Straße als „untergeordneter Weg“ eingestuft ist – auch für solche Wege besteht gemäß § 9 Abs. 1 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) in Verbindung mit § 823 Abs. 1 BGB die Pflicht, den öffentlichen Verkehr vor vorhersehbaren Gefahren zu schützen (Verkehrssicherungspflicht).
Derzeit wird das nach § 32 Abs. 1 StVO und den einschlägigen technischen Regelwerken (RASt 06, EFA) erforderliche Lichtraumprofil von mindestens 4,00 m Höhe an mehreren Stellen nicht eingehalten.
Die Austriebe der straßenbegleitenden Bäume ragen in den Verkehrsraum, sodass es bei Fahrzeugen wie Feuerwehr und Müllabfuhr zu dauerhaftem Kontakt mit den Ästen kommt.
Darüber hinaus können Landwirte mit ihren Erntemaschinen derzeit nicht ungehindert passieren, was in der laufenden Erntezeit zu erheblichen Behinderungen führt.
Ich bitte daher um erneute Prüfung und um zeitnahe Durchführung geeigneter Rückschnittmaßnahmen zur Wiederherstellung des Lichtraumprofils, um die Verkehrssicherheit und die landwirtschaftliche Erreichbarkeit auch auf diesem untergeordneten, aber öffentlich gewidmeten Weg sicherzustellen.