Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Der Sachverhalt wurde geprüft und die Unfallstatistik ausgewertet.
Gemäß § 1 (1) StVO erfordert die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme. Die Kreuzung Steinstraße/ Am Rosengarten ist gut einzusehen, sodass beim Abbiegen der Gegenverkehr rechtzeitig erkannt werden kann. Weiterhin ist zu beachten, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit in beiden Straßen 30 km/h beträgt, an Kreuzungen in entsprechend angepasster Geschwindigkeit zu fahren ist und an der Kreuzung rechts-vor-links gilt.
Grundsätzlich haben die Verkehrsteilnehmer von der Straße Am Rosengarten kommend somit ohnehin den Verkehrsteilnehmern aus der Steinstraße kommend Vorrang zu gewähren. Dies gilt unabhängig der dem Hinweis entsprechenden dort parkenden Fahrzeuge.