Brandenburg an der Havel: Stadtkanal
Brandenburg an der Havel: Jahrtausendbrücke mit St. Johanniskirche
Brandenburg an der Havel: Regattastrecke Kanu - Deutsche Meisterschaft 2016
Brandenburg an der Havel: Blick auf den Dom
Brandenburg an der Havel: Dom
Brandenburg an der Havel: Salzufer

Maerker Brandenburg an der Havel



Bitte tragen Sie keine Meldungen betreffend einer sofortigen Gefahrenabwehr in das Maerker-System ein. Diese sind umgehend bei der Polizei (Tel.: 110) oder der Feuerwehr (Tel.: 112) zu melden.

Es gibt aktuell 1340 Hinweise für Brandenburg an der Havel.
Hier können Sie einen neuen Hinweis eingeben.


[zurück8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16  [weiter]

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Wasser

Kategorie: Abwasser/Wasser
ID: 374988
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Nach jedem Regen steht das Wasser in der Gördenallee und fließt nicht ab, weil alles marode ist. ganz besonders vor meinem Döner Laden. Endlich mal die Schäden beseitigen, es schadet meiner Kundschaft und meinem Geschäft.

Görden
Gördenallee
Karte anzeigen (Popup)

17.11.2025, 07:45 Uhr

 

 Anmerkung:


17.11.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt zur Kenntnis übergeben.

17.11.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt ist bereits bekannt und wurde am 11.07.2025 wie folgt beantwortet:


"Der Bauhof teilt mit, dass der Schaden bereits dokumentiert wurde. Vorab kann jedoch kein Termin benannt werden. Aufgrund der Schadensmenge im gesamten Stadtgebiet erfolgt eine Priorisierung bei der Schadensbeseitigung, die sich nach Verkehrsbedeutung und -belastung richtet. Zudem sind uns Grenzen bei den personellen und finanziellen Ressourcen gesetzt. Daher ist es nicht unüblich, dass es in einigen Bereichen zu längeren Wartezeiten kommen kann. Sofern sich im betroffenen Bereich eine akute Gefahrensituation darstellt wird der Bereich gesichert bzw. durch die entsprechenden Verkehrszeichen darauf hingewiesen."

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - angenommen (rot)

Strassenlaterne fehlt

Kategorie: Straßenlaterne
ID: 374941
Status: angenommen (rot).

1.Kreuzung Göttiner Landstraße/Eichhorstweg (in der Nähe von Eichhorstweg 1) - die Strassenlaterne ist kaputt.(Seit einem Monat nach dem Autounfall in Eichhorstweg). 2. Der Gehwegbereich in der gleicher Strasse von der Haltestelle in Richtung Eichhorstweg ist gefährlich, besonders in der Dunkelheit. Die Steine fehlen auf Gehweg. Danke.

Neustadt
Eichhorstweg 1
Karte anzeigen (Popup)

16.11.2025, 18:51 Uhr

Foto: Strassenlaterne fehlt

 

 Anmerkung:


17.11.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Gehwegnutzung durch Bagger

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 374936
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Am Temnitz, kurz vor der Sankt-Annen-Straße, finden auf einem Grundstück Bauarbeiten statt. Es wird mit einem Bagger über den Gehweg, ohne irgendeinen Schutz, gefahren. Ob der Gehweg diese Nutzung aushält?

Neustadt
Der Temnitz
Karte anzeigen (Popup)

16.11.2025, 18:12 Uhr

 

 Anmerkung:


17.11.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.

18.11.2025 - Das Tiefbauamt teilt Folgendes mit:

"Der zuständige Baubetrieb wurde informiert und darüber in Kenntnis gesetzt, dass entsprechende Maßnahmen zu ergreifen sind, um den Gehweg während der Arbeiten ordnungsgemäß zu schützen."

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

AfD Wahlplakate

Kategorie: Plakatierungen
ID: 374904
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Leider kann Ihre Meldung nicht veröffentlicht werden. Maerker ist ein Internetportal, um Bürgern die Möglichkeit zu geben, die Verwaltung auf infrastrukturelle Mängel aufmerksam zu machen.
Maerker ist jedoch kein Portal zur öffentlichen Anzeigenerstattung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.
Hinweise, die solche Sachverhalte betreffen, werden zwar weitergeleitet, aber nicht veröffentlicht.

Nord
Massowburg 1
Karte anzeigen (Popup)

16.11.2025, 15:18 Uhr

 

 Anmerkung:


17.11.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Straßenverkehrsamt zur Kenntnis übergeben.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Antwort an die Stadtverwaltung Brandenburg – Rückmeldung zur Maerker-Meldung ID 374078

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 374874
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Antwort an die Stadtverwaltung Brandenburg – Rückmeldung zur Maerker-Meldung ID 374078 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückmeldung vom 14.11.2025. Leider muss ich darauf hinweisen, dass die Begründung des Tiefbauamtes in mehrfacher Hinsicht nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht und so nicht bestehen bleiben kann. --- 1. Die Antwort ist fachlich unzulässig, da Abstimmung zwischen Tiefbauamt und Bauaufsicht fehlt Die Stellungnahme des Tiefbauamtes beschränkt sich darauf, die Hindernisse als „notwendig“ zu bezeichnen. Das beantwortet jedoch nicht die Frage meiner Meldung: ✔ Sind die Hindernisse auf Radwegflächen gemäß StVO, StVZO, VwV-StVO und RSA 21 zulässig? Diese Frage betrifft eindeutig die Verkehrssicherungspflicht und die baurechtliche Gefahrenabwehr, weshalb eine Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde und ggf. der Bauaufsicht zwingend erforderlich ist. Eine einseitige Bewertung („genügend Platz“, „nicht gefährlich“) ersetzt keine Richtlinienprüfung und ist damit unzureichend. --- 2. RSA 21 – Rot-weiße Markierungspflicht bei Engstellen und Hindernissen Die RSA 21 (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) sind verbindliche technische Regeln – sie sind keine Empfehlung, sondern müssen eingehalten werden. Kernpflichten nach RSA 21: Hindernisse im Verkehrsraum müssen rot-weiß gekennzeichnet werden (Kategorie VZ 600/605, Baken, Leitborde) Auf Radverkehrsanlagen dürfen Hindernisse nicht unmarkiert stehen Engstellen müssen geführt und gesichert werden Bei unvermeidbaren Hindernissen muss die Stadt immer prüfen: Mindestbreite Restbreite nach ERA Nutzergruppen (insbesondere mobilitätseingeschränkte Personen) Die von Ihnen dargestellten grauen Fußplatten sind keine zulässige Sicherung nach RSA 21. Die Aussage „der Bereich ist gut ausgeleuchtet“ hat keinen Einfluss auf die Markierungspflicht. Die Pflicht gilt immer, unabhängig von Tageszeit oder Beleuchtung. --- 3. Warum die Stadt besonders die schwächsten Verkehrsteilnehmer schützen muss Radwege sind nach § 2 StVO eigenständige Fahrbahnen – sie müssen hindernisfrei sein. Der Hinweis „man könne seitlich vorbeifahren“ verkennt die Realität: Rollstuhlfahrer benötigen 90–150 cm Mindestbreite Eltern mit Kinderwagen benötigen stabile, ebene Flächen ohne Kippkanten Kinder auf Fahrrädern können Engstellen nicht sicher einschätzen Menschen mit Sehbehinderung erkennen nicht markierte Hindernisse nicht Lieferverkehr / Kurierdienste benutzen diese Wege ebenfalls Die Behörde darf sich nicht darauf zurückziehen, „für geübte Radfahrer sei genug Platz“, denn nach StVO und Gleichstellungsrecht sind die schwächsten Verkehrsteilnehmer maßgeblich. Dies ergibt sich u. a. aus: § 1 StVO (gegenseitige Rücksicht, Schutz der Schwächsten) Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) ERA / EFA (Einheitliche Radverkehrsstandards) § 3 BbgBO (Allgemeine Anforderungen, Verkehrssicherheit) --- Fazit Die Aussage des Tiefbauamtes („nicht gefährlich“, „genügend Platz“) ist aus Sicht der geltenden Regeln nicht haltbar. Ich bitte daher um: 1. Überprüfung unter Einbindung der Straßenverkehrsbehörde und Bauaufsicht 2. Nachweisliche RSA-21-konforme Absicherung (rot/weiß, Markierungspflicht) 3. Sicherstellung der Barrierefreiheit und Berücksichtigung aller Verkehrsteilnehmer 4. Korrektur der Maerker-Rückmeldung, da diese irreführend ist


Krakauer Landstraße
Karte anzeigen (Popup)

16.11.2025, 13:27 Uhr

 

 Anmerkung:


17.11.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.

18.11.2025 - Das Tiefbauamt teilt mit:

"Die Absicherung an der Schleusenbrücke wird nachgebessert."

 

[zurück8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16  [weiter]