Rollsplitt auf Radwegen
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
283475
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Radwege gehören zur Fahrbahn, selbst wenn sie von dieser getrennt sind. Es sind keine höheren Anforderungen zu stellen, als für die Räum- und Streupflicht auf Straßen. Eine grundsätzliche Winterdienstpflicht auf Radwegen besteht also nicht. Dennoch sind wir bemüht auch die Radwege im Winter befahrbar zu halten. Der Einsatz von Salz/Sandgemisch ist uns aus ökologischen Gründen untersagt. Der verwendete Splitt wird bei längeren Wärmeperioden wieder abgekehrt.