Wohnanhänger/Kfz-Anhänger
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
327825
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
04.12.24 - Gemäß § 12 StVO 3b) dürfen Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Der ordnungsbehördliche Außendienst wird entsprechende Kontrollen durchführen.
04.12.24 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an den zuständigen Fachbereich zur Bearbeitung weitergeleitet.