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Beschreibung
Ort/Datum/Foto
fehlende Beschilderung für Fußgänger
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
233601
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Weg entlang des Berliner Tor ist ein Gehweg und kein Radweg.
Hinsichtlich der verkehrswidrigen Benutzung des Gehweges durch Fahrradfahrer wurde zuständigkeitshalber schon mehrfach die Polizei in Kenntnis gesetzt. Eine Prüfung der Beschilderung hat ergeben, dass, gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) ein Gehweg nur dann durch das Verkehrszeichen 239 kenntlich gemacht werden muss, wenn durch seine bauliche Ausgestaltung nicht ersichtlich ist, dass die Fläche für Fußgänger gedacht ist. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben.
Innerstädtisch finden sich lediglich Gehwegbeschilderungen mit entsprechendem Zusatzsatzeichen wie „Radverkehr frei – VZ 1022-10“ oder die Beschilderung „Gemeinsamer Rad- und Gehweg VZ 240“, also wenn eine Nutzung für andere Verkehrsteilnehmer (Radfahrer) freigegeben bzw. vorgeschrieben ist.
Eine Kenntlichmachung des Gehweges Berliner Tor durch entsprechenden Beschilderung erfolgt demnach nicht.