Unfallgefahr durch Ampelanlage
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
324764
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
13.11.2024: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde zuständigkeitshalber an den Landesbetrieb Straßenwesen weitergeleitet.
26.11.2024:Antwort des Landesbetrieb für Straßenwesen:
beim Rechtseinbiegen aus der Bollwerkstraße in die L 200 (Breite Str.) ist zur zusätzlichen Absicherung der Stelle, an der sich der Fußgänger- bzw. Radverkehr mit der Straße kreuzt, ein Schutzblinker installiert. Dieser warnt den Abbiegeverkehr noch über die jeweilige Grünzeit hinaus, dass sich Fußgänger oder Radfahrer auf der Straße befinden könnten.
Das heißt im Detail: Während die Fußgänger und die Radfahrer Grün haben, hat der Kraftverkehr Rot. In dieser Zeit blinkt bereits der Schutzblinker gelb warnend. Der Kraftverkehr erhält erst Grün, wenn die Fußgänger Rot haben. Wenn der Kraft- und Radverkehr das zum Halten auffordernde Gelbsignal sehen, blinkt der Schutzblinker noch weitere 5 Sekunden weiter und warnt davor, dass möglicherweise noch Fußgänger die Straße überqueren.
Generell sind alle Kraftfahrzeugführer angehalten, auf das für sie geltende Signal zu achten und dies zu befolgen. Beim anschließenden Einfahren in den Kreuzungsbereich gilt immer §1 Gegenseitige Rücksichtnahme. Das Grünsignal heißt nämlich nicht, dass hier ein garantiertes Passieren möglich wird. Selbstverständlich muss immer auch auf visuelle Gefahren geachtet werden. Es könnte sich noch ein durch Staugeschehen wartendes Fahrzeug im Kreuzungsbereich befinden oder aber noch Fußgänger. Dies gilt umso mehr beim Abbiegen. Hier ist immer Vorsicht geboten, ganz gleich, welches für den KfZ - Führer nicht geltende Signal nun angezeigt wird.