Anmerkung:
16.10.2025: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an das zuständige Fachamt weitergeleitet.
17.10.2025: Im Rahmen der Gefahrenabwehr hat die Berufsfeuerwehr der Stadt Eberswalde die Durchfahrtsbreiten im Stadtgebiet überprüft. Ziel dieser Maßnahme ist es, sicherzustellen, dass Einsatzfahrzeuge – insbesondere Hubrettungsfahrzeuge (Drehleiterfahrzeuge) – im Notfall ungehindert zu den Gebäuden gelangen können.
Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass im betroffenen Abschnitt der August-Bebel-Straße die derzeitige Durchfahrtsbreite für Feuerwehrfahrzeuge nicht ausreicht. Grund dafür war das beidseitig erlaubte Parken entlang der Fahrbahn. Dadurch ist eine sichere Zufahrt für Rettungskräfte im Einsatzfall nicht gewährleistet.
Um dieses Problem zu beheben und gleichzeitig den bestehenden Parkdruck in der Straße zu berücksichtigen, wurde ab Mitte Juli 2025 die Parkregelung geändert. Seitdem wird auf der östlichen Straßenseite das halbseitige Parken auf dem Gehweg erlaubt. Der vorhandene Bordstein ist mit einer Höhe von etwa 10 cm bei langsamer Fahrweise überfahrbar. Der Gehweg ist ausreichend breit, sodass trotz parkender Fahrzeuge genügend Platz für Fußgänger bleibt. Auch die Oberfläche aus Betonsteinpflaster ist für das Parken geeignet. An den Stellen, an denen Bäume stehen, wird das Parken unterbrochen, um die Wurzeln und die Baumstandorte zu schützen.
Diese Anpassung stellt einen sinnvollen Kompromiss dar: Sie sichert die notwendige Durchfahrt für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge und ermöglicht gleichzeitig – wenn auch eingeschränkt – weiterhin das Parken in diesem Straßenabschnitt.
Die Baumscheibeneinfassungen werden nochmal kontrolliert und Gefahrenstellen beseitigt.