Lübben: Wasserspielplatz auf der Schlossinsel
Lübben: Herrenhaus Neuhaus

Maerker Lübben (Spreewald)


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Hier können Sie uns mitteilen, wo Sie ein Infrastrukturproblem entdeckt haben: gefährliche Schlaglöcher zum Beispiel oder wilde Mülldeponien, unnötige Barrieren für ältere oder behinderte Menschen.

Um die Arbeit mit dem System Maerker weiter verbessern zu können, möchten wir Sie an dieser Stelle bitten, bei einem Hinweis wenigstens Ihre E-Mail-Adresse anzugeben. Denn nur so können wir bei Bedarf genauere Informationen erhalten oder Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Ihre Daten werden nicht veröffentlicht. Sie sind nur für die Redaktion sichtbar!

Es gibt aktuell 2 Hinweise zur ID '288363,288910' für Lübben (Spreewald).
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Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Kreuz

Kategorie: Vandalismus
ID: 288910
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Bitte entfernen Sie das Kreuz im Kreisverkehr Parkplatz Lindenstraßen. Danke.

Lübben
Lindenstraße
Karte anzeigen (Popup)

08.03.2024, 13:01 Uhr

 

 Anmerkung:


14.03.2024 Vielen Dank für Ihren Hinweis.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Maerker-Redaktion

Bitte lesen Sie hierzu die Hinweise zur Meldung 288363.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - in Arbeit (gelb)

"Protest-Kreuz"

Kategorie: Vandalismus
ID: 288363
Status: in Arbeit (gelb).

Wann wird das Kreuz vom Kreisverkehr entfernt? Ich weiß, dass sich die Stadt Lübben und der Landesbetrieb Straßenwesen gegenseitig die Zuständigkeit "zuschieben" - es wäre sinnvoll, wenn beide an einer gemeinsamen Lösung arbeiten würden. Kreuze gehören zur Kirche und nicht in dieser Form in den öffentlichen Raum.

Lübben
Lindenstraße
Karte anzeigen (Popup)

05.03.2024, 09:27 Uhr

 

 Anmerkung:


[06.03.2024] Vielen Dank für Ihren Hinweis.

Werden Gegenstände oder Beschriftungen festgestellt, ergeht eine Anzeige an den zuständigen Straßenbaulastträger oder Eigentümer der baulichen Anlagen.
Betreffs des Kreuzes im Kreisverkehr hat die Stadt Lübben den Landesbetrieb Straßenwesen bezüglich der Feststellung mehrfach informiert. Die weitere Beurteilung und Veranlassung obliegt dem Landesbetrieb Straßenwesen. Wir sind weiterhin mit dem Landesbetrieb im Gespräch.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Maerker-Redaktion