Status
Beschreibung
Ort/Datum/Foto
Dauerparkende Wohnmobile und Wohnwagen
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
350183
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
27.05.25 - Gemäß § 12 Abs. 3b) StVO dürfen Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Der ordnungsbehördliche Außendienst führt entsprechende Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung durch.
27.05.25 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an den zuständigen Fachbereich zur Bearbeitung weitergeleitet.