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Maerker Potsdam


Willkommen!

Hier können Sie uns mitteilen, wo Sie ein Infrastrukturproblem entdeckt haben: gefährliche Schlaglöcher zum Beispiel oder wilde Mülldeponien, unnötige Barrieren für ältere oder behinderte Menschen.

Vielen Dank, dass Sie das MaerkerPotsdam – Portal nutzen und uns bei unserem täglichen Einsatz für die Stadt Potsdam unterstützen. Wir freuen uns, dass Sie den digitalen Kontakt zur Verwaltung gerne nutzen.

Wichtiger Hinweis zur Meldung von Müllablagerungen: Um einen Eintrag über illegales Ablagern von Abfällen schnell bearbeiten zu können, benennen Sie bitte den genauen Standort (Ortsteil, Straße, Hausnummer) sowie Angaben über die Ablagerungen, z.B. Schrott, E-Geräte oder Grünabfall. Ein Foto sollte beigefügt werden.
Bei Störungen von öffentlichen Straßenlaternen in der Landeshauptstadt Potsdam können Sie sich zur schnelleren Bearbeitung gern ohne Umwege per E-Mail (info@sbp-potsdam.de) oder auch telefonisch (0331/661-2000) direkt an die Stadtbeleuchtung Potsdam GmbH wenden.

Meldungen, die bis 14 Uhr eingestellt werden, erscheinen spätestens am ersten folgenden Arbeitstag um 18.00 Uhr.

Es gibt aktuell 2 Hinweise zur ID '270678,271187' für Potsdam.
Hier können Sie einen neuen Hinweis eingeben.


Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Nachfrage zu meiner Anfrage Laubentsorgung vor den Grundstücken vom 06.11.2023

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 271187
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, welche die Anwohner natürlich in kleinster Weise zufriedenstellt. Das ist natürlich schön einfach, alles auf die Anwohner abzuwälzen, inklusive der Kosten obwohl es im öffentl. B.ist. In anderen Orten werden kostenlos Säcke oder Container zur Verfügung gestellt. Das muss doch auch in Potsdam möglich sein!!!!

Neu Fahrland
Ringstraße
Karte anzeigen (Popup)

09.11.2023, 10:45 Uhr

 

 Anmerkung:


09.11.23 Bei Ihrem Hinweis handelt es sich nicht um ein Infrastrukturproblem. Eine Bearbeitung kann an dieser Stelle nicht erfolgen.
Fragen bezüglich der gesetzlichen Regelungen zur Straßenreinigung können Sie an das zuständige Fachamt unter strassenreinigung@rathaus.potsdam.de richten.



09.11.23 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.

Bitte lesen Sie hierzu die Hinweise zur Meldung 270678.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Laubentsorgung im öffentlichenBereich vor Grundstücken

Kategorie: Öffentliches Grün/Spielplatz
ID: 270678
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

In der Ringstraße. Stehen vor den Grundstücken Lindenbäume welche durch die Stadt gepflanzt wurden. Wer entsorgt das Laub? Die Bäume verursachen auf der Grünflache und in den Grundstücken sehr viel Laub. Ca 5 PKW Hänger voll. Jeder Hänger kostet ca. 10€ Entsorgung bei der Step in Nedlitz. Kann der Anwohner die Kosten der Entsorgung abrechnen?

Neu Fahrland
Ringstraße 75
Karte anzeigen (Popup)

06.11.2023, 14:19 Uhr

 

 Anmerkung:


08.11.2023 Die Ringstraße ist gemäß der gültigen Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Landeshauptstadt Potsdam in die Reinigungsklasse 6 eingeordnet. Die Straßenreinigung wurde auf die Grundstückseigentümer übertragen. Die Reinigungspflicht durch den Grundstückseigentümer im Sinne der Satzung umfasst hier die Reinigung auf Fahrbahn/Gehweg und ähnlicher Bereiche sowie dazu gehörende Randstreifen. Hierbei geht es um die Entfernung aller Verunreinigungen, welche die Hygiene oder das Stadtbild nicht unerheblich beeinträchtigen oder eine Gefährdung des Verkehrs darstellen können.

Zur Reinigung gehört - unabhängig vom Verursacher - die Beseitigung von Schmutz, Glas, Laub, Wildkraut und sonstigen Verunreinigungen jeder Art.

Gemäß der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Landeshauptstadt Potsdam liegt in den Straßen der Reinigungsklasse 6 die Laubentsorgung in der Verantwortung der Anlieger und ist entsprechend den Regelungen der Abfallentsorgungssatzung der Landeshauptstadt Potsdam in der jeweils gültigen Fassung vorzunehmen. Laub ist unverzüglich zu beseitigen, wenn es eine Gefährdung des Verkehrs (insbesondere Stolper- und Rutschgefahr) darstellt.

07.11.23 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.

Bitte lesen Sie hierzu die Hinweise zur Meldung 271187.