Anmerkung:
21.11.2024 Der gegebene Hinweis stellt auf eine Änderung der Verkehrsorganisation ab.
Sämtliche verkehrsbeschränkende Maßnahmen und die damit verbundene Aufstellung oder Entfernung von Verkehrszeichen der StVO bedürfen der straßenverkehrsrechtlichen Prüfung und Anordnung durch die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde. Wir bitten Sie um Verständnis, dass für ein solches zu führendes Prüf- und Verwaltungsverfahren eine direkte Antragstellung an diese Behörde erforderlich ist. Das Maerker-Portal kann hierfür nicht genutzt werden.
Bitte senden Sie Ihren schriftlichen formlosen und hinreichend begründeten Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung von Verkehrszeichen für das Stadtgebiet Potsdam betreffend, direkt an die Landeshauptstadt Potsdam, Straßenverkehrsbehörde, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam.