Status
Beschreibung
Ort/Datum/Foto
Rad- oder Fußweg?
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
301517
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
Bei dem neu gebauten Weg handelt es sich um einen Gehweg, der als solches nicht beschildert werden muss. Laut StVO müssen Rad fahrende Kinder bis zum 8. Lebensjahr den Gehweg nutzen. Bis zum 10 Lebensjahr können Kinder ebenfalls auf dem Gehweg Rad fahren. Auch die Begleitperson dieser darf den Gehweg mit dem Fahrrad befahren.
25.06.2024 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an die zuständige Fachabteilung zur Prüfung und Bearbeitung weitergeleitet.