Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir klären zunächst die Zuständigkeit und leiten diesen dann an die entsprechende Stelle weiter.
Sie erhalten anschließend eine entsprechende Information darüber.
Nachtrag 12.12.2024: Die Zuständigkeit liegt beim Landesbetrieb Straßenwesen. Über den Fachbereich Bauverwaltung der Stadtverwaltung erfolgte eine Weiterleitung Ihrer Mitteilung. Wir informieren hier weiterhin bei einer Rückmeldung durch den Landesbetrieb.
Ergebnis 07.10.2025:
Im September erfolgte ein gemeinsamer Vor-Ort-Termin mit dem Landesbetrieb Straßenwesen (Baulastträger der Straße), der Verkehrsbehörde des Landkreis Spree-Neiße sowie einer Mitarbeiterin des Fachbereich Bauverwaltung statt. Inhalt sollte die Möglichkeiten zur sicheren Querung der Berliner Straße für Fußgänger sein. Es wurden seitens der Stadt Forst und auch der Verkehrsbehörde u. a. die Herstellung eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) und auch die Errichtung einer Fußgängerampel geprüft und an den Landesbetrieb Straßenwesen herangetragen.
Aus Sicht des Landesbetrieb Straßenwesen ist vorliegend, nach derzeitigem Sachstand, eine bauliche und technische Lösung an vorgenannter Stelle zur besseren Querung nicht möglich. Als Gründe wurden die Linksabbiegerspur (in Richtung August-Bebel-Straße), die Bushaltestelle, die Mittelinsel und die nahe gelegenen Kreuzungen aufgeführt.
Seitens der Verkehrsbehörde wurde das Unfallgeschehen im vorgenannten Bereich geprüft. Dieses ist sehr gering und Unfallursache war zumeist die fehlende Rücksichtnahme.
Die barrierefreien Querungshilfen (abgesenkte Bordsteine) befinden sich jeweils in den Kreuzungsbereichen August-Bebel-Straße / Berliner Straße und Käthe-Kollwitz-Straße / Berliner Straße.
Im Kreuzungsbereich Berliner Straße / Am Haag befindet sich eine Ampel, welche die sichere Querung ermöglicht. Weiterhin sollte der § 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) welcher die gegenseitige Rücksichtnahme beschreibt bei allen Verkehrsteilnehmern Berücksichtigung finden.
Ihr Maerker-Team im Rathaus Forst (Lausitz)