Anmerkung:
04.03.2025 In § 12 der Straßenverkehrsordnung ist das Halten und Parken von Kraftfahrzeugen geregelt. Dieser verbietet unter anderem das Halten an engen und an unübersichtlichen Straßen. Da die Mühlberger Straße in Falkenberg/Elster geradlinig ist und auch bei parkenden Fahrzeugen eine Restfahrbreite von 3,05 m gewährleistet werden kann, fällt sie nicht in diese Kategorien. Im Umkehrschluss ist damit ein (versetztes) Parken an den Straßenrändern zulässig.
Das Amt für Ordnung und Recht sieht vielmehr einen Vorteil im versetzten Parken in der Mühlberger Straße, da dieses zwangsläufig zu einer Verkehrsberuhigung durch Geschwindigkeitsreduzierung in diesen Straßenabschnitten führt.
20.02.2025 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an die zuständige Fachabteilung zur Prüfung und Bearbeitung weitergeleitet.