Maerker Luckau


Willkommen beim Maerker-Portal der Stadt Luckau. Um Ihre Hinweise noch effizienter bearbeiten zu können, bitten wir darum, generell für jedes Infrastrukturpoblem einen eigenen Hinweis anzulegen. Darüber hinaus empfiehlt es sich, zumindest eine E-Mail-Adresse für eventuelle Rückfragen zum Eintrag zu hinterlassen. Auch kann Ihre angegebene E-Mail-Adresse genutzt werden, um Ihren Eintrag - sofern es sich nicht um ein Infrastrukturproblem handelt - außerhalb des Maerker-Portals zu bearbeiten und zu beantworten. Derartige Daten sind auschließlich für den Maerker-Redakteur sichtbar und werden nicht an Dritte weitergegeben. Vielen Dank - Ihre Maerker-Redaktion

Es gibt aktuell 146 Hinweise für Luckau.
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Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Parken auf Grünflächen

Kategorie: Öffentliches Grün/Spielplatz
ID: 346876
Status: erledigt (grün).

Am Seiteneingang des alten Sportplatzes wird in Trainingszeiten auf der Grünfläche unter den Eichenbäumen geparkt. Es liegt dann Müll rum ,der Rasen ist platt gefahren und in sehr heißen Phasen scheint mir dies auch "Brandgefährlich". Die Kinder laufen auf die Straße. Es gibt rings rum genug Parkplätze und vorn wär der Eingang zum Platz.

Luckau
Am Grünen Berg
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28.04.2025, 20:58 Uhr

 

 Anmerkung:


06.05.2025 - 07:46 Uhr -
Ihr Hinweis wird an das Fachamt weitergeleitet.
Maerker-Redakteurin

06.05.2025 - 11:55 Uhr -
Sehr geehrter Maerker-Nutzer,
der Sachverhalt ist leider bekannt, auch dass die nur rund 100 m entfernten Parkplätze "Am Grünen Berg" bzw. "Am Anger" nicht immer genutzt werden.
Grundsätzlich ist die Nutzung, also auch das Parken auf Grünflächen im Sinne des § 12 StVO verboten (TBNR 102118 bzw. 102730) und kann im schlimmsten Fall aufgrund einer heißen Abgasanlage sogar zu einem Brand führen.

Zeitnah erfolgt daher zusätzlich die Aufstellung eines absoluten Haltverbots, da teilweise auch die Zufahrt auf den Sportplatz behindert wird. Dies ist vor allem dahingehend problematisch, da der Sportplatz als Hubschrauberlandeplatz für Krankentransporte von und zum Luckauer Krankenhaus verwendet wird und im schlimmsten Fall die Zufahrt für BOS Fahrzeuge behindert und somit die Rettungskette zeitlich negativ beeinträchtigt wird.
gez. Herr T. Schäfer
Leiter Bürger- und Ordnungsamt
Stadt Luckau

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - in Arbeit (gelb)

Illegale Abfallentsorgung nahe Mallenchen

Kategorie: Abfall/Müll
ID: 346414
Status: in Arbeit (gelb).

Am Rade eines Grünstreifens, am Feldweg zwischen Mallenchen und Tugam wurde Müll abgeladen. Zu finden an den Koordinaten 51.754201266996205, 13.854540746351372 (Google Maps). Es handelt sich um Reste von Dachrinnen und Bitumendachbahnen.



24.04.2025, 16:03 Uhr

Foto: Illegale Abfallentsorgung nahe Mallenchen

 

 Anmerkung:


24. April 2025, 16:02 Uhr
Nach einer Vorort-Prüfung durch das Ordnungsamt der Stadt Calau wurde festgestellt, dass die Müllablage auf dem Gebiet der Stadt Luckau (LDS), OT Fürstlich Drehna / GT Tugam erfolgte. In diesem Falle ist die Stadt Luckau zuständig. Diese Nachricht wird daher zur weiteren Bearbeitung nach Luckau überstellt.
Ihre Maerker-Redaktion Calau

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an den zuständigen Fachbereich zur Bearbeitung und Prüfung weitergeleitet.
Ihre Maerker-Redaktion Calau

24.05.2025 - 16:11 Uhr -
Der durch die Stadt Calau weitergeleitete Hinweis an die Stadt Luckau wird zuständigkeitshalber an den Landkreis Dahme-Spreewald, Abt. Umweltamt, weitergeleitet.
Maerker-Redakteurin

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Ortsschild verunstaltet

Kategorie: Vandalismus
ID: 346324
Status: erledigt (grün).

Das Ortseingangsschild von Luckau wurde aus Richtung Uckro kommend verunglimpft. Aus dem "L" wurde ein "F" gemacht.


Bersteweg 16
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23.04.2025, 22:46 Uhr

 

 Anmerkung:


24.04.2025 - 6:59 Uhr -
Vielen Dank für Ihren Hinweis, diese Sachbeschädigung wurde gestern im Portal mit der ID-Nr.: 346251 gemeldet. Die zuständige Behörde (Landesbetrieb Straßenwesen, Straßenmeisterei Luckau) wurde benachrichtig.
Maerker-Redakteurin

25.04.2025 - 08:18 Uhr -
Das Ortsschild im OT Uckro - Richtung Luckau - wurde durch die Straßenmeisterei Luckau gereinigt.
Maerker-Redakteurin

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Störende Plakate an Mauern und Zäunen

Kategorie: Plakatierungen
ID: 346282
Status: erledigt (grün).

Warum darf jeder Plakate aufhängen wie er möchte? An der Lübbener Strasse hängen verschiedene Plakate die Wahrscheinlich sagen wollen das der Rewe nicht kommen soll.... Aber es wird ja gebaut. Können diese Menschen nicht dazu ermahnt werden ihre sinnlosen Plakate abzunehmen.... Sind doch nur Querulanten.


Lübbener Straße 5
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23.04.2025, 16:15 Uhr

 

 Anmerkung:


24.04.2025 - 06:57 Uhr -
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der beschriebene Sachverhalt wird an das Ordnungsamt weitergeleitet.
Maerker-Redakteurin

28.04.2025 - 07:14 Uhr -
Sehr geehrter Maerker-Nutzer,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir gehen davon aus, dass die angegebene Anschrift/ Ort nicht korrekt ist, sondern sich der Sachverhalt auf einen anderen Ort bezieht?
Denn unter der angegebenen Hausnummer gibt es keine Plakate / Banner, jedoch entlang der Lübbener Straße.

Grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob Plakate / Banner im öffentlichen Verkehrsraum (straßenrechtliche Sondernutzung im Sinne des BbgStrG) angebracht oder sich auf bzw. an privatem Eigentum befinden (beispielsweise Außenwerbung / Werbeanlage im Sinne der BbgBO) und was der Zweck ist (z.B. am Ort einer Leistung diese zu bewerben).
Für eine Genehmigung ist zudem u. a. auf Sichtbehinderung/Gefährdung für den Verkehr, den Denkmalschutz usw. zu achten. Eine Genehmigung ist gem. der Anforderungen der vorgenannten Rechtsnormen, in Verbindung mit dem Ortsrecht (Werbeanlagensatzung bzw. Sondernutzungssatzung) möglich.
Die Plakate befinden sich jedoch außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums auf bzw. an privatem Eigentum und spiegeln das verfassungsmäßige Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit wider.
Somit ist es auch keine direkte Werbeanlage und das Aufhängen an sich in diesem Bereich nicht allgemein verboten.
gez. Herr T. Schäfer
Leiter Bürger- und Ordnungsamt
Stadt Luckau

28.04.2025 - 08:55 Uhr -
Sehr geehrter Maerker-Nutzer,
Werbeanlagen gemäß der Definition der Werbeanlagensatzung die sich nicht an der Stätte der Leistung befinden, sind nach Satzungsrecht genehmigungspflichtig.
Deren Zulässigkeit ist im Rahmen eines Antragsverfahrens zu prüfen bzw. macht sich ggf. ein Rückbau erforderlich.
gez. I. Heinze
SB Baurecht
Stadt Luckau

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Verunstaltung

Kategorie: Plakatierungen
ID: 346251
Status: erledigt (grün).

Das Ortsschild zum Ortsausgang nach Luckau wurde verunstaltet

Uckro
Uckroer Hauptstraße
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23.04.2025, 12:45 Uhr

Foto: Verunstaltung

 

 Anmerkung:


23.04.2025 - 13:08 Uhr -
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und der Hinweismeldung. Diese Sachbeschädigung wird zuständigkeitshalber an den Landesbetrieb Straßenwesen, Straßenmeisterei Luckau, weitergeleitet.
Die Verwaltung informiert den Bauhofleiter dazu, möglicherweise kann die Sachbeschädigung schnellstmöglich durch ein Mitarbeiter v. Bauhof entfernt werden, vorausgesetzt er ist in diese Richtung unterwegs.
Maerker-Redakteurin

23.04.2025 - 14:04 Uhr -
Auf Nachfrage kann darüber informiert werden, dass die mutwillige Sachbeschädigung durch die Straßenmeisterei Luckau entfernt wird.
Maerker-Redakteurin

25.04.2025 - 08:15 Uhr -
Auf Nachfrage bei der Straßenmeisterei in Luckau kann darüber informiert werden, dass das Ortsausgangsschild im OT Uckro - Richtung Luckau - gereinigt wurde.
Maerker-Redakteurin

 

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