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Beschilderung der Radwege
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
336202
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
Vielen Dank. Ihre Anfrage wurde an das Sachgebiet Tiefbau weitergeleitet. Dieses teilt am 5.2. mit: Die Beschilderung wurde vom Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg angeordnet, da dieser befunden hat, dass die Befahrung durch Radfahrende linksseitig stadteinwärts zu gefährlich sei. Auf der rechten Seite ist bis zirka Höhe der Ampel ein kombinierter Geh-/Radweg, der dort zu einem reinen Radweg wird. Fußgängerinnen und Fußgänger müssen dann auf sie linke Seite wechseln, auf der der Radverkehr stadteinwärts untersagt ist. Nur in Richtung Gildenhall ist es Radfahrenden noch erlaubt den gemeinsamen Geh-/Radweg zu nutzen, da ihnen keine Radfahrenden entgegenkommen können. Im Frühjahr werden Reparaturarbeiten auf dem Seedamm stattfinden. Danach wird über die doch schwierige Beschilderung (fehlende Breiten gem. verschiedener Richtlinien) neu entschieden.