Hinweis zu ID: 291165
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
293167
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis, den wir gerne aufnehmen. Das befahren des Gehweges ist fließender Verkehr, die kann und darf das Ordnungsamt nicht ahnden, hier ist die Polizei zuständig. Das Parken erfolgt auf dem privaten Grundstück.