Status
Beschreibung
Ort/Datum/Foto
osterfeuer
Kategorie: Tiere/Ungeziefer
ID:
340557
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
07.03.2025, 08:32 Uhr
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Grundsätzlich benötigt man für das Verbrennen eine Ausnahmegenehmigung vom Ordnungsamt.
In dieser ist auch vermerkt, dass man das zuvor aufgeschichtete Holz generell kontrollieren muss.
Weiter sollte das Holz erst wenige Tage vorher aufgeschichtet werden.
Somit erfolgt durch jeden Einzelnen die Kontrolle, ob sich Igel oder andere Tiere in dem aufgeschichtetem Holz befinden.