Anmerkung:
18.01.2024 - 8:35 Uhr
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Dieser wurde an die Liegenschaftsverwaltung der Stadt Wildau weitergeleitet.
19.01.2024
Leider mussten wir auch feststellen, dass die Straßen in der Waldsiedlung nicht winterdienstlich behandelt wurden und dementsprechend glatt sind. Da sich in der Vergangenheit unsere Straßenreinigungssatzung (vom 01.01.2021) geändert hat, sind nun die Eigentümer selbst in der Pflicht den Winterdienst durchzuführen. Nur in den folgenden Straßen findet eine winterdienstliche Behandlung durch die Stadt Wildau statt. Am Wildgarten, Birkenallee, Nord- und Südpromenade, Puschkinallee und der Westkorso.
Bei den nicht genannten Straßen in der Waldsiedlung müssen, wie oben angeführt, die Eigentümer selbst den Winterdienst durchführen oder durchführen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Die Maerker-Redaktion der Stadt Wildau