Erledigte Hinweise
Maerker Brandenburg an der Havel


Willkommen!

Hier können Sie uns mitteilen, wo Sie ein Infrastrukturproblem entdeckt haben: gefährliche Schlaglöcher zum Beispiel oder wilde Mülldeponien, unnötige Barrieren für ältere oder behinderte Menschen.


Bitte tragen Sie keine Meldungen betreffend einer sofortigen Gefahrenabwehr in das Maerker-System ein. Diese sind umgehend bei der Polizei (Tel.: 110) oder der Feuerwehr (Tel.: 112) zu melden.

Es befinden sich aktuell 1935 Hinweise im Archiv für Brandenburg an der Havel.
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Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Brücke

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 272098
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Wann wird mit dem Neubau der Brücke Magdeburger Landstraße begonnen? Unfassbar das hier nichts passiert.

Altstadt
Magdeburger Landstraße
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16.11.2023, 08:03 Uhr

 

 Anmerkung:


16.11.2023 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an den zuständigen Landesbetrieb Straßenwesen übergeben.

 

Status

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Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Neue Hinweisschilder

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 270354
Status: erledigt (grün).

Gegenüber von Bäckerei Röhe wurden vor kurzem 2 neue Schilder errichtet. Diese wurden auf dem bereits sehr schmalen Gehweg montiert, so daß die zur Verfügung stehende Fläche noch weiter verengt wurde. Meine Frage und Bitte: Ist es möglich, diese Schilder zur Hauswand hin zu verschieben oder sogar direkt an der Wand zu befestigen?

Neustadt
Gorrenberg
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03.11.2023, 23:39 Uhr

Foto: Neue Hinweisschilder

 

 Anmerkung:



06.11.2023 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wird an die zuständige Fachgruppe übergeben.

08.11.2023 - Die Straßenverkehrsbehörde teilt dazu Folgendes mit. Die Aufstellung entspricht den Richtlinien zur Aufstellung von Verkehrszeichen. Verkehrszeichen müssen gut sichtbar sein, auch schon im Vorbeifahren. Daher muss die Aufstellung unter Einhaltung des Lichtraumprofils am Fahrbahnrand erfolgen. Eine Anbringung am Privatgebäuden ist ausgeschlossen.

 

Status

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Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Falsche Benutzung neu erbauter Wirtschaftsweg

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 270343
Status: erledigt (grün).

Zum Neubau der Umgehungsstraße in Schmerzke wurde auch ein Wirtschaftsweg geschaffen und somit für Radfahrer und Fußgänger eine Möglichkeit geschaffen von und nach Schmerzke zu gelangen. Leider wird dieser Weg jetzt durch Autofahrer permanent als Abkürzung benutzt und da kommt in einem sehr viel Wut hoch!! Lebensgefahr für Radfahrer und Fußgänger!

Schmerzke
Belziger Chaussee 12
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03.11.2023, 20:22 Uhr

 

 Anmerkung:



06.11.2023 - Die Ortsumfahrung Schmerzke, die vor wenigen Tagen für den Verkehr komplett freigegeben wurde, ist eine ausgebaute Kraftfahrstraße und als solche auch beschildert.
Der Weg zwischen Brandenburg und Schmerzke ist nach der Freigabe der Ortsumfahrung kein Geh- und Radweg mehr, sondern ein sogenannter Wirtschaftsweg.
Diesen Wirtschaftsweg müssen alle Fahrzeugführer nutzen, die auf der Kraftfahrstraße nicht fahren dürfen, weil ihr Fahrzeug die dort vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h nicht schafft.
Aus diesem Grund können keine Verkehrsverbote an diesen neuen, neben der B 102 verlaufenden Wirtschaftswegen angeordnet werden. Und somit können natürlich auch andere Fahrzeugführer, die nicht auf der Ortsumfahrung fahren wollen, weil es vielleicht für sie einen Umweg bedeutet, auch diese Wirtschaftswege nutzen. Allerdings ist an den Wirtschaftswegen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet, an die sich alle zu halten haben. Und letztendlich gilt auch auf diesen Wegen der § 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) - ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme. Der Hinweis bezüglich des zu schnellen Fahrens auf diesem Weg wird geprüft und in die Planung zur mobilen Geschwindigkeitsmessung aufgenommen.

 

Status

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Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Laub auf dem Fussgänger/Radfahrweg

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 270340
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Eine Reinigung des Fuß/Radweges der Bahnhofstraße Kirchmöser bis zum Platz der Einheit wäre zwingend notwendig. Das Laub ist wie Schmierseife und stellt eine Rutschgefahr sowohl für Fußgänger als auch Radfahrer dar. Leider muss man jedes Jahr darauf hinweisen.

Kirchmöser
Bahnhofstraße
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03.11.2023, 19:21 Uhr

 

 Anmerkung:



06.11.2023 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wird an die zuständige Fachgruppe übergeben.

06.11.2023 - Die Fachgruppe Umwelt- und Naturschutz teilt mit, dass diese die Bearbeitung übernimmt.

08.11.2023 - Die Fachgruppe Umwelt- und Naturschutz teilt mit, dass der Dienstleister informiert ist und die Reinigung umgehend erfolgt.

 

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Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Sehr hohe Lärmbelästigung durch die neue Umgebungsstraße im Märchenviertel

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 270301
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Sehr hohe Lärmbelästigung durch die neue Umgebungsstraße im Märchenviertel. Der Lärmschutzwall ist südlich nicht lang genug, um eine hohe Lärmbelästigung vom Märchenviertel fern zu halten. Laut den Anwohnern wird dies als sehr störend empfunden. Kann hier Abhilfe geschaffen werden? (Lärmschutzwall verlängern) Gibt es hier Grenzwerte für das WA?

Schmerzke
Belziger Chaussee
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03.11.2023, 13:18 Uhr

 

 Anmerkung:



06.11.2023 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an den zuständigen Landesbetrieb Straßenwesen übergeben.

14.02.2024 - Der Landesbetrieb Straßenwesen teilt Folgendes mit:

"Bestandteil der Planungen zur B 102 Ortsumfahrung Schmerzke waren, wie es die Richtlinien für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau (RE) vorsehen, schalltechnische Berechnungen. Das B-Plan Gebiet (Rietzer Weg/Heerstraße - heute sog. Märchenviertel) wurde in der damaligen Planung im Rahmen der schalltechnischen Berechnungen berücksichtigt. Aus Richtung Süden kommend wurde, zum Schutz der damals noch geplanten Bebauung, ab Bau-km 1,56 bis 2,16 ein bis zu 4 m hoher Lärmschutzwall und ab Bau-km 2,16 ca. 2,20 sogar ein 5 m hoher Lärmschutzwall vorgesehen und auch gebaut. Mit diesen Lärmschutzmaßnahmen können die geltenden Immissionsgrenzwerte von 59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts, welche in reinen Wohngebieten gelten, vollständig eingehalten werden.
Bei den Prognosewerten der nächstgelegenen Objekte wurden nur noch geringere Immissionswerte ermittelt. "

 

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