Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Ihr Hinweis wurde an das Ordnungsamt, die Schulverwaltung und das Polizeirevier Beelitz weitergeleitet.
Das Ordnungsamt war mehrfach vor Ort und hat sich ein Bild von der Situation gemacht. Dabei lief alles relativ geordnet ab. Zu schnelles Fahren, rücksichtsloses Verhalten oder sonstiges Fehlverhalten konnten nicht festgestellt werden. Vielmehr wurde sich gegenseitig beim Ausparken geholfen.
Letztlich bleibt nur auf § 1 der Straßenverkehrsordnung zu verweisen: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Der zitierte (Gesetzes-)Auszug sollte gerade vor Schulen und Kindertagesstätten und von Eltern "gelebt" werden.
Unregelmäßige Kontrollen durch das Ordnungsamt werden beibehalten.