Status
Beschreibung
Ort/Datum/Foto
Straße nicht einsehbar .
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
357753
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Der Sachverhalt wird durch das Ordnungsamt geprüft und ein entsprechendes Verfahren eingeleitet.
Gemäß § 16 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Werder (Havel) – ObV ist der Verkehrsraum über Geh- und Radwegen bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 m, über Fahrbahnen bis zu einer Höhe von mindestens 4,50 m freizuhalten. Grundsätzlich ist hier immer der Eigentümer/die Eigentümerin des Grundstücks für die Beseitigung des Pflanzenwuchses zuständig.