Ständige Behinderung der Fahrradfahrer
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
259503
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Sofern die Benutzung der Straße für Fahrradfahrer freigestellt ist und keine Radweg-Benutzungspflicht besteht, haben wir aus ordnungsrechtlicher Sicht jedoch grundsätzlich keine Möglichkeit zum Einschreiten. Da es sich um den fließenden Verkehr handelt, wären etwaige Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung
zudem durch die Polizei zu ahnden.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Schafföner
GEMEINDE GROß KREUTZ (HAVEL)
FACHBEREICH 2 – ORDNUNG UND SICHERHEIT, KITA/SCHULEN
JÖRG SCHAFFÖNER
FACHBEREICHSLEITER
Potsdamer Landstraße 49b, 14550 Groß Kreutz (Havel)
Telefon: 033207 / 351-19 – Fax: 033207 / 351-50