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Beschreibung
Ort/Datum/Foto
Gülleausbringung mit erheblicher Geruchsbelästigung
Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID:
308417
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an die zuständige Stelle in der Stadtverwaltung zur Bearbeitung weitergeleitet.
Stadn 08.08.2024: Ihr Hinweis wurde durch den Fachbereich Ordnung und Sicherheit geprüft. Bei einer Düngung mit Gülle handelt es sich um eine zulässige und effiziente Methode in der Lebensmittelproduktion. Auch wenn es bei und nach der Düngung zu einer Verbreitung des Geruchs in der Umgebung kommt und nachvollziehbar ist, dass dies als störend empfunden wird, so ist die Düngung ein wesentlicher Prozess in der Lebensmittelproduktion und es ist nicht möglich und auch nicht zielführend, dagegen vorzuegehen.
Ihr Maerker-Team im Rathaus Forst (Lausitz)