Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Stadt Luckenwalde stellt den Anliegern der Wohnstraße kostenfrei Parkplätze zur Verfügung.
Die Bereitstellung erfolgt im Rahmen der Möglichkeiten, ohne dass daraus ein Anspruch oder Reservierung entsteht.
Im Zuge der Baugenehmigung zur Sanierung von Wohngebäuden muss der Eigentümer den geforderten Stellplatznachweis führen. Er ist verpflichtet, auf seinem Grundstück die geforderten Stellplätze nachzuweisen und auch zu errichten.
Die Stadt hat derzeit keine Möglichkeiten die Zahl der öffentlichen Stellplätze zu erhöhen.
Das Einzige Mittel war die Änderung der Parkordnung von Längs auf Schräg. Dies führte zur Erhöhung der Stellplätze im öffentlichem Raum.