Maerker Velten


Sehr gehrte Bürgerinnen und Bürger, Maerker ist ein Internetportal, um Bürgern die Möglichkeit zu geben die Verwaltung auf infrastrukturelle Mängel und Gefahren aufmerksam zu machen. Wir legen Wert auf einen sachlichen Stil und einen freundlichen Ton. Persönliche Beleidigungen oder rufschädigende Äußerungen haben auf unseren Seiten nichts zu suchen. Das gilt übrigens auch für nachbarschaftliche Meckereien. Hinweise, die keine Infrastrukturprobleme beinhalten, werden deshalb nicht veröffentlicht.

Es gibt aktuell 98 Hinweise für Velten.
Hier können Sie einen neuen Hinweis eingeben.


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Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - in Arbeit (gelb)

Kleidercontainer

Kategorie: Abfall/Müll
ID: 364811
Status: in Arbeit (gelb).

Wann wird denn der Kleider Container wieder geleert? Seit Wochen wird er nicht geleert. Die gespendeten Sachen liegen schon vor dem Container, sind klitsch Nass vom Regen und Mäuse fühlen sich dort auch schon wohl in den Warmen Klamotten.


Emma-Ihrer-Straße
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05.09.2025, 10:54 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir weisen den Betreiber darauf hin.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - in Arbeit (gelb)

Der Baum gibt auf

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 364690
Status: in Arbeit (gelb).

Der Baum gibt auf


Igelweg 2
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04.09.2025, 13:56 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wirklich sehr schade. Wir prüfen wie bei Ticket 364688.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - in Arbeit (gelb)

Der Baum gibt auf

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 364688
Status: in Arbeit (gelb).

Der Baum gibt auf


Igelweg 6
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04.09.2025, 13:55 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir geben ihn an den zuständigen Fachbereich weiter.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Wozu Halteverbot?

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 364276
Status: erledigt (grün).

Wozu ist in der Emma-Ihrer-Straße vor den Glascontainern und auf der Straße bis ENDE des Jahres Halteverbot? Zeitraum 18.08.2025 - 31.12. 2025 und es wird dort weder gearbeitet noch irgendwie sinnvoll genutzt. Nichtmal Abends und Nachts darf dort geparkt werden. Wozu dann Halteverbot und Parkplätze wegnehmen, wenn es nicht sinnvoll ist? Eine Antwort wäre toll. Grüße


Emma-Ihrer-Straße 11
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02.09.2025, 10:12 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir geben die Anfrage an den zuständigen Fachbereich weiter.

Es handelt sich um eine verkehrsrechtliche Anordnung, die der Bauher beim Landkreis gestellt hat. Der Grund der Sperrung ist die Rangierfreiheit für die Fahrzeuge, die zur Baustelle müssen.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Werbeplakate

Kategorie: Plakatierungen
ID: 363005
Status: erledigt (grün).

Neben den legitimen Wahlplakaten für die Bürgermeisterwahl hat eine Partei im Stadtgebiet div. allgemeine Werbeplakate aufgehängt, also inhaltlich ohne erkennbaren Bezug zur Wahl. Ist das erlaubt? Werden dafür Gebühren fällig u. auch erhoben? Dürfte ansonsten jeder Werbung überall hinhängen, wie bspw. Ostow (vmtl. mit Genehmigung)?



24.08.2025, 08:26 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir reichen Ihre Anfrage an die Wahlleitung weiter.

Grundsätzlich bedarf es für die Aufhängung von Plakaten einer Sondernutzungserlaubnis, die auf Antrag vom Ordnungsamt erteilt wird. Für diese Plakatierung wie zum Beispiel für Werbung oder Veranstaltungen werden Gebühren erhoben. Für die allgemeinen Wahlen gilt dies jedoch nicht. Es sind keine Gebühren zu erheben, da Parteien von den Gebühren für die Sondernutzung befreit sind. Überall dürfen die Plakate aber nicht aufgehängt werden. Hier erlässt das Ordnungsamt entsprechende Auflagen. Details finden Sie in der Sondersatzung der Stadt www.velten.de ► Verwaltung & Politik ► Stadtpolitik ► Ortsrecht & Satzungen ► Stadtordnung, Stadtbild & Stadtentwicklung. https://velten.de/Verwaltung-Politik/Stadtpolitik/Ortsrecht-Satzungen/

Für die Gestaltung der Wahlplakate sind die Parteien frei, denn sie werden durch die Meinungsfreiheit und die Parteienfreiheit geschützt, sofern keine diffamierenden oder strafbaren Aussagen getroffen oder die Grundrechte verletzt werden.

 

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