Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
13.01.2021: Ihre Meldung wurde an die entsprechende Fachabteilung weitergeleitet.
Im Rahmen einer eingehenden Baumkontrolle am 14.01.2021 konnte der von Ihnen beschriebene Zustand nicht festgestellt werden. Der Baum vor Ihrem Grundstück weist zwar mechanische Schäden am Stamm auf, diese sind jedoch nicht geeignet eine Beeinträchtigung der Standsicherheit zu begründen. Durch Einwallung des Schaden konnte die lokale Stelle begrenzt werden. Zum Zeitpunkt der Kontrolle ist eine Beeinträchtigung der Stand- und Bruchsicherheit nicht erkennbar.
Auf Grund der örtlichen Feststellung sind daher auch keine weiteren Maßnahmen erforderlich und geplant.