Erledigte Hinweise
Maerker Luckau


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Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Erneuerung von Sackgassenbeschilderung in Hauptstraße empfohlen

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 257973
Status: erledigt (grün).

Die erfreulicherweise bereits für gegenläufigen Radverkehr freigegebene Hauptstraße weist in Bezug zum im Bild gezeigten StVO Z 267 nach jahrelanger Ausbleichung durch Sonneneinstrahlung keine geforderte Mindestreflexionskraft mehr auf und sollte daher bei sich bietender Gelegenheit durch ein Neuexemplar ausgetauscht werden. Vielen Dank.

Luckau
Hauptstraße
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01.08.2023, 13:54 Uhr

Foto: Erneuerung von Sackgassenbeschilderung in Hauptstraße empfohlen

 

 Anmerkung:


01.08.2023 - 14:04 Uhr -
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der beschriebene Sachverhalt wird an die Fachämter weitergeleitet.
Maerker-Redakteurin

01.08.2023 - 16:12 Uhr -
Sehr geehrter Maerker-Nutzer,

vorab bitten wir Sie zukünftig keine anonymen Einträge zu tätigen, sondern Kontaktdaten, die öffentlich nicht einsehbar sind, sondern nur für den Maerker-Redakteur, zu hinterlassen. Nachfragen an Sie sind so beispielsweise nicht möglich. Zudem bitten wir Sie um Übersendung einer gesamten Liste, die an die dafür zuständigen Stellen übersendet wird und ganzheitlich beantwortet. Auch bieten wir Ihnen an Ihre Anliegen persönlich vorzutragen, auch vor entsprechenden Fachgremien.

Das bemängelte Verkehrszeichen, im Übrigen das Zeichen für Verbot der Einfahrt (Zeichen 267) und nicht Sackgasse (Zeichen 357) ist bereits bekannt und wird zeitnah durch den Bauhof getauscht.

Zudem erlauben Sie mir bitte folgende Anmerkungen:
Hierbei handelt es sich um eine Altbeschilderung. Mit der letzten Novelle der StVO hat der Gesetzgeber viele unbestimmte Begriffe definiert. Da an parkenden Fahrzeugen beispielsweise ein Abstand von 0,8 -1 m einzuhalten ist und zu einspurigen Fahrzeugen innerorts mind. 1,5 m, ist daher fraglich, ob bei der kommenden Verkehrsschau diese Einbahnstraße mit Radverkehr frei überhaupt bestehen bleiben darf.

Eine ausführliche Antwort, wie auch zu vielen anderen Anfragen / Hinweisen, wird nach der nächsten Verkehrsschau durch das Straßenverkehrsamt veröffentlicht.

gez. T. Schäfer
Leiter Bürger- und Ordnungsamt
Stadt Luckau

Zwischeninformation: 08.08.2023 - 17:37 Uhr -
Bezüglich der Maerker Anfragen, möchte ich Ihnen zum besseren Verständnis mitteilen, dass die Anordnung/Änderung/Abordnung von Verkehrszeichen grundsätzlich einer umfassenden Prüfung bedarf. Es sind unter anderem Stellungnahmen des Straßenbaulastträgers und der Polizei einzuholen. Weiterhin ist das Verkehrsgeschehen zu betrachten und Einzelfallentscheidungen zu treffen. Dies nimmt einige Zeit in Anspruch. Deshalb ist es zum Beispiel sinnvoll, solche Anträge gesammelt, bei einer bevorstehenden Verkehrsschau, zu prüfen.

Weiterhin möchte ich Ihnen mitteilen, dass künftig keine anonymen Anfragen mehr von der Straßenverkehrsbehörde beantwortet werden.
Jeder Verkehrsteilnehmer kann sich selbstständig an das Straßenverkehrsamt wenden und entsprechende Hinweise/ Anträge abgeben.
gez. i. A. C. Poser
Landkreis Dahme-Spreewald
Straßenverkehrsamt
Lübben

25.01.2024 - 14:56 Uhr -
Sehr geehrter Maerker-Nutzer,
VZ 267 (Verbot der Einfahrt) wurde durch den Verkehrssicherungspflichtigen der Straßenbaulast ersetzt.
gez. im Auftrag
K. Grabs
Sachgebietsleiterin
Ordnungsamt
Stadt Luckau

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Die zur

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 257967
Status: erledigt (grün).

Die zur städtebaulich fragwürdigen Maximierung von KFZ-Stellflächen angelegte Einbahnstr. weist eine Restfahrbahnbreite von mehr als 3,50m auf, wodurch gemäß VwV-StVO regulär eine Freigabe für gegenläufigen Radverkehr vorgesehen ist. Wer sie rechtzeitig sieht, fährt sie nicht um.
Ergänzung mit Zusatzschild Radfahrer frei in Lange Straße erbeten.

Luckau
Lange Straße
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01.08.2023, 13:46 Uhr

Foto: Die zur

 

 Anmerkung:


01.08.2023 - 14:00 Uhr -
Der Hinweis wird zur Überprüfung an das Fachamt und zuständigkeitshalber an den Landkreis Dahme-Spreewald - Abt. Straßenverkehrsamt, weitergeleitet.
Maerker-Redakteurin

01.08.2023 - 16:10 Uhr -
Sehr geehrter Maerker-Nutzer,

vorab bitten wir Sie zukünftig keine anonymen Einträge zu tätigen, sondern Kontaktdaten, die öffentlich nicht einsehbar sind, sondern nur für den Maerker-Redakteur, zu hinterlassen. Nachfragen an Sie sind so beispielsweise nicht möglich. Zudem bitten wir Sie um Übersendung einer gesamten Liste, die an die dafür zuständigen Stellen übersendet wird und ganzheitlich beantwortet. Auch bieten wir Ihnen an Ihre Anliegen persönlich vorzutragen, auch vor entsprechenden Fachgremien.


Zudem erlauben Sie mir vorab folgende Anmerkungen: Bei der Begegnungsbreite in Einbahnstraßen handelt es sich gem. VwV StVO um den unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten tatsächlich beim Begegnen der am Verkehr Teilnehmenden zur Verfügung stehenden Raum und nicht um die allgemeine Fahrbahnbreite. Mit der letzten Novelle der StVO hat der Gesetzgeber viele unbestimmte Begriffe definiert, so auch dies.
An parkenden Fahrzeugen ist beispielsweise ein Abstand von 0,8 -1 m einzuhalten und zu einspurigen Fahrzeugen innerorts mind. 1,5 m. Hinzu kommt eine Fahrzeugbreite von ca. 2 m. Es ist daher fraglich, ob bei der kommenden Verkehrsschau alle vorhandenen Einbahnstraßen mit Radverkehr frei überhaupt bestehen bleiben dürfen.

Eine ausführliche Antwort, wie auch zu vielen anderen Anfragen / Hinweisen, wird nach der nächsten Verkehrsschau durch das Straßenverkehrsamt veröffentlicht.

gez. T. Schäfer
Leiter Bürger- und Ordnungsamt
Stadt Luckau

Zwischeninformation: 08.08.2023 - 17:40 Uhr -
Bezüglich der Maerker Anfragen, möchte ich Ihnen zum besseren Verständnis mitteilen, dass die Anordnung/Änderung/Abordnung von Verkehrszeichen grundsätzlich einer umfassenden Prüfung bedarf. Es sind unter anderem Stellungnahmen des Straßenbaulastträgers und der Polizei einzuholen.
Weiterhin ist das Verkehrsgeschehen zu betrachten und Einzelfallentscheidungen zu treffen. Dies nimmt einige Zeit in Anspruch. Deshalb ist es zum Beispiel sinnvoll, solche Anträge gesammelt, bei einer bevorstehenden Verkehrsschau, zu prüfen.

Weiterhin möchte ich Ihnen mitteilen, dass künftig keine anonymen Anfragen mehr von der Straßenverkehrsbehörde beantwortet werden. Jeder Verkehrsteilnehmer kann sich selbstständig an das Straßenverkehrsamt wenden und entsprechende Hinweise/ Anträge abgeben.
gez. i. A. C. Poser
Landkreis Dahme-Spreewald
Straßenverkehrsamt
Lübben

25.01.2024 - 11:31 Uhr -
Sehr geehrter Maerker-Nutzer,
zum Verfahrensstand der Überprüfungen durch das Straßenverkehrsamt im Zuge der Verkehrszeichenschau oder auch die grundsätzliche Frage der Überprüfung wird es keine Anmerkung im Portal geben.
Hier hat sich die interessierte Person zum Verfahrensstand an die zuständige verfahrensführende Behörde (hier Straßenverkehrsamt des Landkreises Dahme-Spreewald) zu wenden.
Derartige Anfragen werden künftig nach Weiterleitung an die zuständige Behörde sofort auf grün gesetzt, insoweit die Zuständigkeit zur Anordnung der Verkehrszeichen nicht der Stadt Luckau obliegt.
gez. im Auftrag
Frau Grabs
Sachgebietsleiterin
Ordnungsamt
Stadt Luckau

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Unzulässig mit StVO-Z 240 beschilderte Gehwege in Schlabendorf, OD L52

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 257965
Status: erledigt (grün).

Die eingeengten Gehwege mit unebenen Betonsteinpflaster sind als Schutzraum für Kinder+Senioren zu erhalten u. für zwangsweise Mitnutzung durch schnelle E-Bikes/Rennräder nicht geeignet. Auf nahezu der gesamten Länge der L52 wird der Radverkehr ungesichert bei Tempo 100 im Mischverkehr auf Fb.geführt. Umbeschilderung mit Z239+1022-10 erforderlich.

Schlabendorf
Schlabendorf am See
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01.08.2023, 13:40 Uhr

Foto: Unzulässig mit StVO-Z 240 beschilderte Gehwege in Schlabendorf, OD L52

 

 Anmerkung:


01.08.2023 - 13:56 Uhr -
Ihren Hinweis leiten wir zur Überprüfung an die Fachämter weiter.
Maerker-Redakteurin

01.08.2023 - 16:06 Uhr -
Sehr geehrter Maerker-Nutzer,

vorab bitten wir Sie zukünftig keine anonymen Einträge zu tätigen, sondern Kontaktdaten, die öffentlich nicht einsehbar sind, sondern nur für den Maerker-Redakteur, zu hinterlassen. Nachfragen an Sie sind so beispielsweise nicht möglich. Zudem bitten wir Sie um Übersendung einer gesamten Liste, die an die dafür zuständigen Stellen übersendet wird und ganzheitlich beantwortet. Auch bieten wir Ihnen an Ihre Anliegen persönlich vorzutragen, auch vor entsprechenden Fachgremien.

Ich gehe bei einem Teil Ihrer Anfrage von einem Missverständnis aus, denn E-Bikes dürfen einen Radweg bzw. einen gemeinsamen bzw. getrennten Rad- und Gehweg nicht nutzen, sondern ausschließlich Pedelecs (vgl. § 1 Abs. 3 StVG). E-Bikes (Zeichen 1010-65), also Räder, die auf Knopfdruck auch ohne Pedalunterstützung über 6 km/h fahren können sowie S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h fahren können gelten gem. StVG als Kraftfahrzeuge.

Im Übrigen gibt es in der StVO keine Bevorzugung oder Benachteiligung zwischen Fahrrädern, auch nicht für Rennräder.

Eine ausführliche Antwort, wie auch zu vielen anderen Anfragen / Hinweisen, wird nach der nächsten Verkehrsschau durch das Straßenverkehrsamt veröffentlicht.

gez. T. Schäfer
Leiter Bürger- und Ordnungsamt
Stadt Luckau

Zwischeninformation: 08.08.2023 - 17:43 Uhr -
Bezüglich der Maerker Anfragen, möchte ich Ihnen zum besseren Verständnis mitteilen, dass die Anordnung/Änderung/Abordnung von Verkehrszeichen grundsätzlich einer umfassenden Prüfung bedarf. Es sind unter anderem Stellungnahmen des Straßenbaulastträgers und der Polizei einzuholen. Weiterhin ist das Verkehrsgeschehen zu betrachten und Einzelfallentscheidungen zu treffen. Dies nimmt einige Zeit in Anspruch. Deshalb ist es zum Beispiel sinnvoll, solche Anträge gesammelt, bei einer bevorstehenden Verkehrsschau, zu prüfen.

Weiterhin möchte ich Ihnen mitteilen, dass künftig keine anonymen Anfragen mehr von der Straßenverkehrsbehörde beantwortet werden. Jeder Verkehrsteilnehmer kann sich selbstständig an das Straßenverkehrsamt wenden und entsprechende Hinweise/ Anträge abgeben.
gez. i. A. C. Poser
Landkreis Dahme-Spreewald
Straßenverkehrsamt
Lübben

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Diskrepanz zwischen Straßenentwurf und verkehrsrechtlichen Beschilderung im Warburger Weg

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 257963
Status: erledigt (grün).

Gemäß Kapitel 6.2, RASt06 sind bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung dort erforderlich, wo die Verkehrssicherheit unter unangemessenen Geschw. leidet. Die bebilderte "Spielstraße" kann ohne weiteres mit mehr als 30 kmh befahren werden. Fahrdynamisch wirksame Plateauaufpflasterung gemäß RASt06, Bild 95, Seite 104 erforderlich. Vielen Dank

Luckau
Warburger Weg
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01.08.2023, 13:34 Uhr

Foto: Diskrepanz zwischen Straßenentwurf und verkehrsrechtlichen Beschilderung im Warburger Weg

 

 Anmerkung:


01.08.2023 - 13:52 Uhr -
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der beschriebene Sachverhalt wird an die Fachämter weitergeleitet.
Maerker-Redakteurin

02.08.2023 - 10:14 Uhr -
Sehr geehrter Maerker-Nutzer,
vorab bitten wir Sie zukünftig keine anonymen Einträge zu tätigen, sondern Kontaktdaten, die öffentlich nicht einsehbar sind, sondern nur für den Maerker-Redakteur, zu hinterlassen.
Nachfragen an Sie sind so beispielsweise nicht möglich.

Zudem bitten wir Sie um Übersendung einer gesamten Liste, die an die dafür zuständigen Stellen übersendet wird und ganzheitlich beantwortet. Auch bieten wir Ihnen an Ihre Anliegen persönlich vorzutragen, auch vor entsprechenden Fachgremien.

Wir gehen davon aus, dass in diesem Fall ein Missverständnis vorliegt. Das Foto ist von der Planstraße A am Zaackoer Weg in Richtung Berste und nicht der Warburger Weg.
An der Planstraße A wurde das VZ 325 aufgrund der Nutzung und Verkehrslast angeordnet, ebenso wie auf den abzweigenden Nebenstraßen vom Zaackoer Weg (Mühlenstraße, Clara-Zetkin-Str.).
Eine Aufpflasterung sorgt i.d.R. für eine erhöhte Lärmbelästigung durch unstetige Fahrweise wie Abbremsen und anschließendes Beschleunigen sowie durch Überfahrgeräusche. Auch erhöhen diese die Sturzgefahr. Aus diesem Grund wird die Aufpflasterung von den Fachämtern abgelehnt.
gez. Dipl.-Ing. (FH) Michael Krüger
Bauamtsleiter
Stadt Luckau
sowie
T. Schäfer
Leiter Bürger- und Ordnungsamt
Stadt Luckau

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

übervoller Sammelbehälter

Kategorie: Abfall/Müll
ID: 257679
Status: erledigt (grün).

hier brauch man sicher nix zu schreiben... einfach nur ein unansehnlicher Fleck...

Luckau
Berliner Straße 19
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30.07.2023, 14:37 Uhr

Foto: übervoller Sammelbehälter

 

 Anmerkung:


31.07.2023 - 07:31 Uhr -
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und der Hinweismeldung. Der Sachverhalt wird an das Fachamt weitergeleitet.
Maerker-Redakteurin

01.08.2023 - 17:46 Uhr -
Sehr geehrter Maerker-Nutzer,
vielen Dank für Ihre Mitteilung und die Aufmerksamkeit.
Leider kommt es immer wieder zu Phasen in Luckau (besonders Jahreszeitenwechsel) in denen Bürger auch bei bereits vollen Kleidercontainer sich im Umfeld der Container der Tüten mit Kleidung/Schuhen und sogar Haushaltsgegenständen oder Spielsachen entledigen.
Dass Sie hierbei eine Ordnungswidrigkeit begehen, die mit einem nicht unerheblichen Bußgeld belegt werden kann, scheint ihnen hierbei nicht bewusst sein, da es sich um eine illegale Abfallentsorgung handelt.. Darüber hinaus gibt es weitere Personen, die diese Tüten öffnen, so dass wie in der Berliner Straße geschehen, der Inhalt verstreut wird.

Bezüglich des von ihnen benannten Standortes Berliner Straße befindet sich dieser auf einem privaten Grundstück. Da kein Verursacher bekannt, wird die illegale Müllentsorgung dem Grundstückseigentümer zugerechnet. Daher wird der Grundstückseigentümer über die Problematik auf seinem Grundstück von uns in Kenntnis gesetzt.

Darüber hinaus wird der Betreiber des Containers durch uns gebeten, eine Leerung des vollen Containers vorzunehmen. Zur Mitnahme der umherliegenden Kleidungsstücke sind die Containerbetreiber nicht verpflichtet, tun dies aber in der Regel.
Sollte eine Mitnahme nicht erfolgen, ist wie beschrieben der Grundstückseigentümer in der Verpflichtung.
Bezüglich der Entleerung kommen immer wieder die Hinweise, dass die Betreiber öfters entleeren müssten. Die Betreiber sind hier nicht an einen Abfallentsorgungsverband gebunden, sondern Unternehmen oder Vereine und haben einen festen Leerungsrhythmus (in der Regel aller 14 Tage) eine kürzere Taktung oder Abholung auf Zuruf ist hier nicht möglich.
gez. K. Grabs
Sachgebietsleiterin
Ordnungsamt

 

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