Erledigte Hinweise
Maerker Luckau


Es befinden sich aktuell 257 Hinweise im Archiv für Luckau.
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Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Verwahrloste Grabstellen

Kategorie: Öffentliches Grün/Spielplatz
ID: 258589
Status: erledigt (grün).

Ich finde solche Grabstellen unmöglich, wir haben von denen zahlreiche auf unseren kleinen Friedhof, dass hat nichts mehr mit Gedenkstätte zu tun, warum werden Angehörige nicht aufgefordert, sie regelmäßig zu pflegen, traurig wie viele einfach vergessen obwohl Angehörige im Ort!!!! sind.

Duben
Kaden
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06.08.2023, 14:16 Uhr

Foto: Verwahrloste Grabstellen

 

 Anmerkung:


07:08.2023 - 07:39 Uhr -
Der Hinweis wird an die Friedhofsverwaltung weitergeleitet.
Maerker-Redakteurin

09.08.2023 - 07:33 Uhr -
Sehr geehrter Maerkernutzer,
die Pflegepflichtigen von der angezeigten Grabstätte und 2 weiterer Gräber wurden von mir zur Reinigung aufgefordert.
Künftig wählen Sie bitte den direkten (telefonischen) Kontakt zur Friedhofsverwaltung Luckau.
gez. S. Lehmann
Sachbearbeiterin
Bauhof/Friedhofsverwaltung
Stadt Luckau

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Straßenlaterne defekt

Kategorie: Straßenlaterne
ID: 258497
Status: erledigt (grün).

Die Straßenlaterne vor dem Haus Nr. 17 geht sporadisch aus und nach kurzer Zeit wieder an.

Kreblitz
Am Sportplatz 17
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05.08.2023, 04:28 Uhr

 

 Anmerkung:


07.08.2023 - 07:23 Uhr -
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Der Hinweis wird an das Fachamt weitergeleitet.
Maerker-Redakteurin

07.08.2023 - 10:33 Uhr -
Auf Nachfrage kann darüber informiert werden, dass die Reparatur bei der zuständigen Wartungsfirma angemeldet wurde.
Maerker-Redakteurin

14.08.2023 - 14:41 Uhr -
Die Straßenbeleuchtung in Kreblitz wurde heute kontrolliert.
Es konnte keine defekte Lampe "Am Sportplatz" auswendig gemacht werden.
gez. S. Lehmann
Sachbearbeiterin
Bauhof/Friedhofsverwaltung
Stadt Luckau

 

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Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Surfer auf dem See in Schlabendorf

Kategorie: Abwasser/Wasser
ID: 258263
Status: erledigt (grün).

Surfer auf dem gesperrten Schlabendorfer See

Schlabendorf
Schlabendorf am See
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03.08.2023, 13:49 Uhr

Foto: Surfer auf dem See in Schlabendorf

 

 Anmerkung:


03.08.2023 - 14:16 Uhr -
Der vorgestellte Hinweis wird zur Prüfung weitergeleitet.
Maerker-Redakteurin

03.08.2023 - 15:35 Uhr -
Auf Nachfrage kann darüber informiert werden, dass der See noch unter Bergrecht der LMBV geführt wird.
Der vorgestellte Sachverhalt wird zuständigkeitshalber zur weiteren Überprüfung an die LMBV weitergeleitet.

Für das nächste Mal bitten wir zudem um Übersendung eines entsprechenden Fotos, da auf dem beigefügten Bild nur Fahrzeuge auf einer privaten Grünfläche zu sehen sind und keine Surfer auf dem Wasser.

Maerker-Redakteurin

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Grünanlage zwischen Kreisarchiv und Kulturkirche

Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID: 258137
Status: erledigt (grün).

Seit mehreren Wochen wird die Grünanlage als Fußballplatz genutzt.
Dafür ist die Fläche sicher nicht angelegt worden. Es wird mit Fußballschuhen gespielt es ist auch Llärm. Das laute Geschrei ist am Wochenende und in den Ferien, auch Vormittags, zu hören.
Zum Fußballspielen sind die Sport- und Spielplätze da.
Wir bitten um Klärung.

Luckau
Nonnengasse
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02.08.2023, 16:32 Uhr

 

 Anmerkung:


03.08.2023 -
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der beschriebene Sachverhalt wird den Leiter des GIM weitergeleitet.
Maerker-Redakteurin

03.08.2023 - 08:05 Uhr -
Unabhängig, ob es sich bei der Fläche um einen Spielplatz oder eine Spielfläche, eine Grünfläche oder Sportanlage handelt:
Kinderlärm ist zu akzeptieren, das ist gerichtlich mehrfach entschieden.

Unter Kinderlärm versteht man alle Geräusche, die von Kindern verursacht werden, wie zum Beispiel Spielgeräusche, Schreien, Lachen oder auch lautes Reden. Kinderlärm ist in der Regel unvermeidbar und gehört zum normalen Leben mit Kindern dazu.

In Deutschland gibt es eine gesetzliche Regelung zur Behandlung von Kinderlärm. Gemäß § 22 Absatz 1a) des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind Kinderlärm und andere Geräusche, die von Kindern verursacht werden, grundsätzlich hinzunehmen, sofern sie sich im Rahmen des sozialüblichen bewegen. Das bedeutet, dass Eltern ihre Kinder nicht komplett leise halten müssen und auch Nachbarn den Lärm von spielenden Kindern in der Regel akzeptieren müssen.

Es gibt keine festen Zeiten, zu denen Kinderlärm erlaubt oder verboten ist. Allerdings müssen auch Kinderlärm und andere Geräusche, die von Kindern verursacht werden, in der Nachtzeit und am Sonntag grundsätzlich hingenommen werden.
Es gilt jedoch die Regelung, dass die Lautstärke so gering wie möglich gehalten werden sollte, um die Nachtruhe der Nachbarn nicht zu stören.

Insofern ist ein Einschreiten des Eigentümers (Stadt Luckau) nicht notwendig.
gez. U. Ebert
Sachgebietsleiter Geodaten, Gebäude- und Immobilienmanagement
Dipl.-Ing. (Assessor) Vermessung
Bauamt
Stadt Luckau

 

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Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Schutz der Seitenraumnutzer vor ungeeigneter Mitnutzung durch Radverkehr

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 257976
Status: erledigt (grün).

Die Freigabe von Gehwegen für die wahlfreie Mitnutzung durch Radfahrer soll gemäß RASt06 sowie ERA nur bei Verkehrsstärken über 400 KFZ/h erfolgen. Die Nordpromenade wird von weniger als 100 KFZ/h genutzt. Zudem kann die Stadt und die SVB keinerlei Gewähr für die Einhaltung der geforderten Schrittgeschwindigkeit von Radfahrern im Seitenraum bieten

Luckau
Nordpromenade
Karte anzeigen (Popup)

01.08.2023, 14:06 Uhr

Foto: Schutz der Seitenraumnutzer vor ungeeigneter Mitnutzung durch Radverkehr

 

 Anmerkung:


01.08.2023 - 14:08 Uhr -
Der Hinweis wird an das Ordnungsamt zur Kenntnisnahme und an den Landkreis Dahme-Spreewald, Abt. Straßenverkehrsamt, zur Überprüfung weitergeleitet.
Maerker-Redakteurin

01.08.2023 - 16:16 Uhr -
Sehr geehrter Maerker-Nutzer,

vorab bitten wir Sie zukünftig keine anonymen Einträge zu tätigen, sondern Kontaktdaten, die öffentlich nicht einsehbar sind, sondern nur für den Maerker-Redakteur, zu hinterlassen. Nachfragen an Sie sind so beispielsweise nicht möglich. Zudem bitten wir Sie um Übersendung einer gesamten Liste, die an die dafür zuständigen Stellen übersendet wird und ganzheitlich beantwortet. Auch bieten wir Ihnen an Ihre Anliegen persönlich vorzutragen, auch vor entsprechenden Fachgremien.

Zudem erlauben Sie folgende Anmerkungen:
Der Runderlass zur Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Straßenentwurf - Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) ist für Gemeinden nur eine Empfehlung.

Ferner ist die Stadt nicht für die Geschwindigkeitseinhaltung von Radfahrern auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen mit Radverkehr frei verantwortlich, sondern der Verkehrsteilnehmer grundsätzlich selbst. Die Überwachung erfolgt durch die Polizei bzw. den Landkreis.

Im Übrigen ist die Nutzung für Radfahrer freigestellt, wenn Verkehrszeichen 239 mit dem Zusatzzeichen 1022-10 vorhanden ist. Wer schneller mit dem Rad fahren möchte oder nicht den Vorrang der Fußgänger akzeptiert, hat die Fahrbahn zu nutzen. Aber auch hier in der Bahnhofstraße erfolgt eine Prüfung zur nächsten Verkehrsschau durch das Straßenverkehrsamt.

Eine ausführliche Antwort, wie auch zu vielen anderen Anfragen / Hinweisen, wird nach der nächsten Verkehrsschau durch das Straßenverkehrsamt veröffentlicht.

gez. T. Schäfer
Leiter Bürger- und Ordnungsamt
Stadt Luckau

Zwischeninformation: 08.08.2023 - 17:30 Uhr -
bezüglich der Maerker Anfrage, möchte ich Ihnen zum besseren Verständnis mitteilen, dass die Anordnung/Änderung/Abordnung von Verkehrszeichen grundsätzlich einer umfassenden Prüfung bedarf. Es sind unter anderem Stellungnahmen des Straßenbaulastträgers und der Polizei einzuholen. Weiterhin ist das Verkehrsgeschehen zu betrachten und Einzelfallentscheidungen zu treffen. Dies nimmt einige Zeit in Anspruch. Deshalb ist es zum Beispiel sinnvoll, solche Anträge gesammelt, bei einer bevorstehenden Verkehrsschau, zu prüfen.

Weiterhin möchte ich Ihnen mitteilen, dass künftig keine anonymen Anfragen mehr von der Straßenverkehrsbehörde beantwortet werden. Jeder Verkehrsteilnehmer kann sich selbstständig an das Straßenverkehrsamt wenden und entsprechende Hinweise/ Anträge abgeben.
gez. i. A. C. Poser
Landkreis Dahme-Spreewald
Straßenverkehrsamt

25.01.2024 - 11:27 Uhr -
Sehr geehrter Maerker-Nutzer,
zum Verfahrensstand der Überprüfungen durch das Straßenverkehrsamt im Zuge der Verkehrszeichenschau oder auch die grundsätzliche Frage der Überprüfung wird es keine Anmerkung im Portal geben.
Hier hat sich die interessierte Person zum Verfahrensstand an die zuständige verfahrensführende Behörde (hier Straßenverkehrsamt des Landkreises Dahme-Spreewald) zu wenden.
Derartige Anfragen werden künftig nach Weiterleitung an die zuständige Behörde sofort auf grün gesetzt, insoweit die Zuständigkeit zur Anordnung der Verkehrszeichen nicht der Stadt Luckau obliegt.
gez.
im Auftrag
Frau Grabs
Sachgebietsleiterin
Ordnungsamt
Stadt Luckau

 

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