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Gefahr am Fußgängerüberweg vor den Kammerspielen
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
348429
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs liegt ausschließlich bei der zuständigen Polizeidienststelle. Wir haben Ihren Hinweis zuständigkeitshalber an diese weitergeleitet. Des Weiteren ist festzuhalten, dass durchaus innerorts eine Geschwindigkeitsbeschränkung (wenn nicht anders beschildert) von 50 Km/h gilt, die Einhaltung dieser liegt in der Eigenverantwortung der jeweiligen Kraftfahrer. Die Polizei führt an Unfall- und Gefahrenschwerpunkten im Rahmen der Möglichkeiten Geschwindigkeitskontrollen durch. Bei den Örtlichkeiten angepasster Geschwindigkeit ist keine unzureichende Erkennbarkeit des Fußgängerüberweges sowie ein Unfallschwerpunkt festzustellen.


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